Unter dem Namen „Stiftung Solidaritätsfonds von Wohnbaugenossenschaften Schweiz“ errichtete Wohnbaugenossenschaften Schweiz per 1. Januar 1999 durch öffentliche Urkunde eine gemeinnützige selbständige Stiftung im Sinne der Art. 80ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Zweck
Die Stiftung dient der Förderung des gemeinnützigen, insbesondere genossenschaftlichen Wohnungsbaus sowie der Mithilfe bei der finanziellen Sanierung notleidender gemeinnütziger Wohnbauträger.
Sie gewährt in erster Linie verzinsliche, aber zinsgünstige, rückzahlbare Darlehen an Wohnbaugenossenschaften oder andere gemeinnützige Wohnbauträger zur Restfinanzierung von Bauvorhaben (Erstellung, Erneuerung und Erwerb von preisgünstigen Miet- oder Eigentumsobjekten) und zur Mithilfe bei der finanziellen Sanierung notleidender gemeinnütziger Wohnbauträger. In Ausnahmefällen können für eine beschränkte Dauer Darlehen auch zinslos gewährt werden.
In beschränktem Umfang kann der Solidaritätsfonds auch Beiträge im Rahmen der folgenden Bestimmungen beschliessen:
Stiftungsvermögen
Per Ende 2012 belief sich das Stiftungsvermögen auf rund 38.6 Mio. Franken, dieses soll weiter geäufnet werden u.a. durch:
Einreichung des Gesuches
Gesuche sind auf den hierfür vorgesehenen Formularen an die Fondsverwaltung von Wohnbaugenossenschaften Schweiz einzureichen. Wer glaubt, es gäbe bestimmte Gründe für die ausschliessliche Gewährung eines Darlehens durch die Stiftung Solidaritätsfonds, begründet dies in einem Begleitschreiben.
Die Prüfung
Die Fondsverwaltung prüft die wirtschaftliche Qualität der Gesuche und bereitet diese für die Behandlung und Antragstellung durch die Fondskommission auf. Darüber hinaus werden von der Fondskommission bei allen Gesuchen, die an die Stiftung Solidaritätsfonds gehen sollen, noch die folgenden qualitativen Kriterien beurteilt:
Die Genehmigung
Selbstverständlich müssen und können nicht alle Kriterien gleichzeitig erfüllt sein, vielmehr soll damit die wesentliche Qualität eines Gesuches erfasst werden. Der Stiftungsrat beschliesst über die Gewährung oder Ablehnung der vorgelegten Gesuche.
Sehen Sie die Projekte, welche die Stiftung Solidaritätsfonds im Laufe der Jahre mitfinanzierte.