Hilfe bei der Finanzierung
Wir unterstützen gemeinnützige Bauträger bei der Finanzierung ihrer Wohnbauprojekte.
Die Finanzierung von Neubauten, Erneuerungen und Käufen von Liegenschaften oder Bauland kann für gemeinnützige Wohnbauträger eine grosse Herausforderung darstellen. Unterstützung bieten dabei die Finanzierungsinstrumente von Wohnbaugenossenschaften Schweiz.
Hauptzweck der angebotenen Finanzierungsinstrumente ist die Förderung von dauerhaft preisgünstigem Wohnraum mit dem Ziel, den Marktanteil des gemeinnützigen Wohnraums zu erhöhen bzw. mindestens zu erhalten.
Der Fonds de Roulement und die Stiftung Solidaritätsfonds dienen mit ihren zinsgünstigen, rückzahlbaren Darlehen zur Rest- und Überbrückungsfinanzierung. Die Stiftung Solinvest hilft den gemeinnützigen Bauträgern bereits vor dem Baubeginn einer neuen Liegenschaft. Bei dieser Überbrückungsfinanzierung handelt es sich um eine Kapitalbeteiligung.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die drei Instrumente:
Die Finanzierung von Neubauten, Erneuerungen und Käufen von Liegenschaften oder Bauland kann für gemeinnützige Wohnbauträger eine grosse Herausforderung darstellen. Unterstützung bieten dabei die Finanzierungsinstrumente von Wohnbaugenossenschaften Schweiz.
Hauptzweck der angebotenen Finanzierungsinstrumente ist die Förderung von dauerhaft preisgünstigem Wohnraum mit dem Ziel, den Marktanteil des gemeinnützigen Wohnraums zu erhöhen bzw. mindestens zu erhalten.
Der Fonds de Roulement und die Stiftung Solidaritätsfonds dienen mit ihren zinsgünstigen, rückzahlbaren Darlehen zur Rest- und Überbrückungsfinanzierung. Die Stiftung Solinvest hilft den gemeinnützigen Bauträgern bereits vor dem Baubeginn einer neuen Liegenschaft. Bei dieser Überbrückungsfinanzierung handelt es sich um eine Kapitalbeteiligung.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die drei Instrumente:
Fonds de Roulement | Stiftung Solidaritätsfonds | Stiftung Solinvest | |
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Kapitalart | Verzinsliche, rückzahlbare Darlehen | Verzinsliche, rückzahlbare Darlehen In beschränktem Umfang à fonds perdu-Beiträge |
Eigenkapitalbeteiligung |
Verzinsung | maximal 2.0 Prozentpunkte unter dem Referenzzinssatz für das Mietrecht, mind. jedoch bei 1.00% | Grundsätzlich 2.0 Prozentpunkte unter dem Referenzzinssatz für das Mietrecht, mind. jedoch bei 1.00% | 0.5 Prozentpunkte unter dem Referenzzinssatz für das Mietrecht, ab Bezug der Liegenschaft |
Dauer | max. 20 bzw. 25 Jahre | 20 bzw. max. 25 Jahre | Ca. 5-6 Jahre, max. 10 Jahre |
Zielgruppe | Alle gemeinnützigen Wohnbauträger | Alle gemeinnützigen Wohnbauträger, jedoch primär kapitalschwache aber entwicklungsfähige Bauträger |
Alle gemeinnützigen Wohnbauträger, v. a.:
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Rechtsform | Keine: treuhänderische Verwaltung von Darlehen | Stiftung | Stiftung |
Herkunft der Mittel | Darlehen des Bundes |
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