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Stiftung Solinvest

Eigenkapitalbeteiligung als Starthilfe
Die Stiftung Solinvest von Wohnbaugenossenschaften Schweiz fördert den Erwerb und Bau von Wohnraum durch gemeinnützige Wohnbauträger und den Erhalt von gemeinnützigen Wohnbauträgern. Zu diesem Zweck kann sie sich an gemeinnützigen Wohnbauträgern mit Eigenkapital beteiligen und Anteilscheine oder Aktienkapital zeichnen.
Zielgruppe sind kleinere Genossenschaften, die wachsen möchten und neue Genossenschaften, die bauen bzw. kaufen möchten.

Welche Bedingungen muss der Wohnbauträger erfüllen?
Um in den Genuss einer Eigenkapitalbeteiligung zu kommen, muss der Wohnbauträger
  • Mitglied bei Wohnbaugenossenschaften Schweiz sein;
  • Statuten haben, die die Bedingungen der Gemeinnützigkeit erfüllen.

Welche Bedingungen muss das Projekt erfüllen?
Eine Beteiligung an gemeinnützigen Wohnbauträgern, die im Sinne einer zeitlich begrenzten Anschubfinanzierung auf Eigenkapital angewiesen sind, setzt folgende Anforderungen voraus:
  • Nachweis, dass ohne die Hilfe der Stiftung Solinvest das Projekt nicht realisierbar ist
  • Nachweis, dass die bestehenden Mitglieder der Genossenschaft mindestens bereits den gleichen Betrag an Aktien- oder Anteilscheinkapital einbezahlt haben;
  • Das zu finanzierende Projekt muss den Anforderungen des Fonds de Roulement entsprechen (Einhaltung der Anlagekostenlimiten, Gebrauchswert gemäss Wohnungs-Bewertungs-System WBS, Ausgabe 2015). 
Wohnbauprojekte, die einen überdurchschnittlich hohen Ausbaustandard und / oder zu grosse Wohnungsflächen ausweisen, sind nicht unterstützungswürdig. 

Höhe und Laufzeit der Beteiligung
Pro Wohnung zeichnet Solinvest maximal CHF 10'000 an Anteil- oder Aktienkapital. Besteht noch kein bewilligtes Bauprojekt, werden höchstens 50% gezeichnet. Pro Gesuch unterstützt die Stiftung höchstens 30 Wohnungen, pro Genossenschaft nicht mehr als 50 Wohnungen.

Die Stiftung Solinvest kann die Beteiligung kündigen und zurückfordern, sobald der Antragsteller nicht mehr existenziell darauf angewiesen ist, spätestens jedoch nach zehn Jahren. Nach Bezug der gekauften oder neu gebauten Liegenschaft verlangt die Stiftung Solinvest eine Gebühr für ihre Beteiligung, deren Höhe dem um einen halben Prozentpunkt verminderten Referenzzinssatz auf dem Beteiligungskapital entspricht.

Einreichung und Prüfung des Gesuches
Die Prüfung der Gesuche erfolgt durch die Fondsverwaltung des Verbandes. Diese erstellt einen Antrag an den Stiftungsrat, welcher über die vorgelegten Projekte entscheidet. Folgende Unterlagen sind bei der Gesucheinreichung beizulegen:
  • Machbarkeitsstudie
  • Finanzierungskonzept, von welchem die Beteiligung der Stiftung ein Teil davon ist
  • Bei Abgabe des Baulandes der Baurechtsvertrag bzw. ein Entwurf dessen.

Kontakt
Kathrin Schriber, Leitung Fonds
Asella Keiser, Stv. Fonds

Telefon 044 360 28 40, solinvest@wbg-schweiz.ch