Newsletter
abonnieren

 

Stiftung Soliterra

Die Stiftung Soliterra springt dann ein, wenn junge Genossenschaften Gelegenheit haben, eine Liegenschaft oder ein Grundstück zu kaufen, aber noch nicht genügend Eigenmittel haben. Dann erwirbt Soliterra das Land und gibt dieses der Genossenschaft im Baurecht ab. Sobald die Genossenschaft genügend Eigenmittel hat (frühestens nach zehn Jahren), kann sie Soliterra das Land abkaufen.

www.soliterra.ch