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Revisionsdienstleistungen von Wohnbaugenossenschaften Schweiz

Wie bei anderen Rechtsformen gilt auch bei Genossenschaften grundsätzlich eine Revisionspflicht. Je nach Grösse der Genossenschaft kommen die ordentliche oder die eingeschränkte Revision in Frage. Kleine Genossenschaften können aber auch auf eine eingeschränkte Revision verzichten (Opting out). Diese Genossenschaften haben die Möglichkeit, eine prüferische Durchsicht durchführen zu lassen.

Voraussetzungen für Opting out (ohne prüferische Durchsicht)
Um auf die eingeschränkte Revision zu verzichten (Opting out), müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:
  • Es dürfen höchstens zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beschäftigt werden
  • Es dürfen keine Wohnungen durch den Bund gefördert (WEG oder WFG) werden
  • Sämtliche Genossenschafterinnen und Genossenschafter müssen mit dem Opting out einverstanden sein

Wir empfehlen Ihnen auch bei der Erfüllung aller genannten Kriterien, mindestens eine prüferische Durchsicht vornehmen zu lassen.

Voraussetzungen für Opting out (mit prüferischer Durchsicht)
Wohnbaugenossenschaften, die die Kriterien für das Opting out erfüllen, jedoch 30 oder weniger geförderte Wohnungen haben, dürfen trotzdem das Opting out anwenden. Sie müssen aber eine prüferischen Durchsicht (z. B. durch Wohnbaugenossenschaften Schweiz) durchführen lassen.

Bei mehr als 30 geförderten Wohnungen ist ein Opting out ausgeschlossen und eine eingeschränkte Revision ist zwingend.

Folgende Revisionsdienstleistungen kann Wohnbaugenossenschaften Schweiz Ihnen anbieten:

Prüferische Durchsicht durch Wohnbaugenossenschaften Schweiz

Eine prüferische Durchsicht entspricht nicht ganz dem Umfang einer eingeschränkten Revision, und die Prüfer:innen von Wohnbaugenossenschaften Schweiz unterstehen formell nicht dem neuen Revisionsrecht und damit auch nicht der Revisionsaufsichtsbehörde.

Die Kriterien, nach welchen Wohnbaugenossenschaften Schweiz die prüferische Durchsicht der Jahresrechnung vornimmt, entsprechen den Vorgaben des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO. Die Prüfer von Wohnbaugenossenschaften Schweiz haben aufgrund ihrer fachlichen Voraussetzungen von dieser Stelle bereits auch die Bewilligung zur deren Durchführung erhalten.

Konditionen
Wohnbaugenossenschaften Schweiz bietet Ihnen diese Dienstleistung zu folgenden Konditionen an:
 
  • Grundpauschale von CHF 750.– zuzüglich CHF 20.– pro Wohnung, exkl. MWST.

Genossenschaften mit mehr als 30 Wohnungen empfehlen wir, eine eingeschränkte Revision durchführen zu lassen.

Für Rechtsfragen zur Revision stehen Ihnen unser Rechtsdienst zur Verfügung.
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Eingeschränkte Revison durch die Ostschweizerische Treuhand Zürich AG

Wohnbaugenossenschaften Schweiz hat mit der Treuhandgesellschaft „Ostschweizerische Treuhand Zürich AG“ in Zürich (nachfolgend OTG) einen Rahmenvertrag abgeschlossen, welchem sich alle Mitglieder von Wohnbaugenossenschaften Schweiz anschliessen.

Konditionen
Zu folgenden, vorteilhaften Konditionen können Sie von unserem Partner eine eingeschränkte Revision Ihrer Jahresrechnung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften durchführen lassen:
 
– Genossenschaften mit 50 - 400 Wohnungen CHF 2'500.– bis CHF   5'000.–
– Genossenschaften mit 400 - 800 Wohnungen CHF 5'000.– bis CHF   9'500.–
– Genossenschaften mit mehr als 800 Wohnungen   CHF 9'500.– bis CHF 15'000.–

In diesen Preisen sind alle Spesen enthalten, nicht aber die Mehrwertsteuer und die Aufwendungen für ausserordentlich anfallende Arbeiten z.B. aufgrund einer nicht revisionsbereiten Buchhaltung.

Grosser Erfahrungsschatz
Die OTG betreut bereits heute verschiedene gemeinnützige Wohnbauträger und ist seit vielen Jahren gewählte Kontrollstelle einer der grössten Wohnbaugenossenschaften in der Schweiz. Über ihre Tätigkeit liegen uns mehrere sehr gute Referenzen vor.

Für Mitglieder aus der Romandie
Für unsere Mitglieder des Regionalverbandes Romandie wird die OTG ihre Partnerin, die Duchosal Revision Fiscalité Fiduciaire SA in Genf (nachfolgend Duchosal), mit der Durchführung der eingeschränkten Revision beauftragen.

Selbstverständlich sind OTG und Duchosal auch gerne bereit, eine Offerte für eine ordentliche Revision zu unterbreiten.

Ihre Ansprechpartner
Interessierte Mitglieder wenden sich bitte an Herrn Markus Harsch, Ostschweizerische Treuhand Zürich AG, Wengistrasse 7, Postfach, 8026 Zürich (Tel.: 044 298 88 44; E-Mail: otg@otgzh.ch).

Die Mitglieder in der Westschweiz wenden sich bitte direkt an die Duchosal Revision Fiscalité Fiduciaire SA, rte de Florissant 4, Case postale 392, 1211 Genève 12 (Tel. 022 839 66 66) E-Mail: info@duchosalrff.ch.
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Ihre Ansprechpartner

Gian-Marco Huber

Gian-Marco Huber

Leitung Finanzen
+41 44 360 26 58
Michael Hauser

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