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Sind günstige Baurechte an gemeinnützige Wohnbauträger eine Subvention?

Baurechte an gemeinnützige Wohnbauträger werden oft zu einem reduzierten Baurechtszins abgegeben. Ein tieferer Baurechtszins bedeutet jedoch nicht automatisch eine Subvention: Denn die Baurechte sind meist mit sehr vielen Auflagen und Eigentumsbeschränkungen verbunden, die den Wert des Landes substanziell mindern. So darf im Gegensatz zu gewöhnlichen Baurechten kein Gewinn erwirtschaftet werden. Und Genossenschaften müssen im Gegenzug vielfach auch Flächen für öffentliche Nutzungen – etwa Quartierinfrastrukturen oder Kinderbetreuungsstätten – zur Verfügung stellen. Dazu kommen meist noch weitere Auflagen, etwa Belegungsvorschriften, hohe ökologische Standards oder eine altersgerechte Bauweise. Das ist der Vorteil für Gemeinden, wenn sie Land im Baurecht an Genossenschaften abgeben: Sie haben einen Einfluss darauf, was auf dem Areal ansteht und können so das Wohnungs- und Dienstleistungsangebot in der Gemeinde gezielt steuern.
Weitere Informationen: Baurecht unter der Lupe, 2017
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