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B. Lenken über Nutzungsplanung

Eine Gemeinde kann durch planerische und rechtliche Vorgaben lenkend in den Immobilienmarkt eingreifen. So kann sie etwa Anteile für preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnraum planerisch festschreiben. Auch kann sie Nutzungsprivilegien gewähren, wenn sich die Eigentümer verpflichten, preisgünstige oder gemeinnützige Wohnungen zu erstellen. Voraussetzung für das Lenken über die Nutzungsplanung ist, dass die Gemeinde ein-, um- oder aufzonbares Land hat. Auch braucht es für die Einführung dieser Instrumente eine Grundlage in der kommunalen Bauordnung. Anteile für preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnraum können in jeder Form der Nutzungsplanung (z.B. im Zonenplan, im Gestaltungsplan) festgeschrieben werden.