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Vernehmlassung «Modell Kostenmiete» des Bundesamts für Wohnungswesen (2022)

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat auf der Basis von Artikel 8 der Wohnraumförderungsverordnung (WFV, SR 842.1) ein einfaches Kostenmietmodell entwickelt. Die Anwendung dieses Modells ist ausschliesslich für Liegenschaften gemeinnütziger Wohnbauträger angedacht, die eine (indirekte) Förderhilfe des Bundes erhalten haben. Das BWO hat das Kostenmietmodell bei den kantonale Amtsstellen, bei den Dach- und Regionalverbänden des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie bei weiteren Akteuren im Bereich der Wohnraumförderung in die Vernehmlassung geschickt. Wohnbaugenossenschaften Schweiz hat dazu Stellung bezogen und dabei das vorgeschlagene Modell aus betriebswirtschaftlicher sowie aus rechtlicher Sicht beurteilt.

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