Vernehmlassung Lärmschutzverordnung (2025)
Angesichts der herrschenden Wohnungsknappheit ist die Schweiz dringend auf die Schaffung von
mehr bezahlbarem Wohnraum angewiesen. Derzeit sind jedoch zahlreiche Bauprojekte von gemeinnützigen Wohnbauträgern aufgrund der Rechtsunsicherheit im Lärmschutz blockiert – was die raumplanerisch erwünschte Innenentwicklung bremst und die Lage auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärft.
Im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes sollten deshalb Siedlungsentwicklung und Lärmschutz
besser aufeinander abgestimmt werden. Wohnbaugenossenschaften Schweiz haben sich für eine rechtssichere Lösung zum Erhalt der sogenannten Lüftungsfensterpraxis eingesetzt. Die Praxis hat sich bewährt, um auch an lärmexponierten Lagen zu bauen – mit einer ausgewogenen Balance zwischen einer verdichteten Siedlungsentwicklung und dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist es ein zentrales Anliegen, dass zeitnah mehr Rechtssicherheit im Lärmschutz erreicht wird. In diesem Sinne regen wir an, die Lüftungsfensterpraxis als rechtssichere Option in der Verordnung zu verankern und gewisse Begrifflichkeiten klarer zu definieren.
Der Verordnungstext kann hier nachgelesen werden.
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mehr bezahlbarem Wohnraum angewiesen. Derzeit sind jedoch zahlreiche Bauprojekte von gemeinnützigen Wohnbauträgern aufgrund der Rechtsunsicherheit im Lärmschutz blockiert – was die raumplanerisch erwünschte Innenentwicklung bremst und die Lage auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärft.
Im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes sollten deshalb Siedlungsentwicklung und Lärmschutz
besser aufeinander abgestimmt werden. Wohnbaugenossenschaften Schweiz haben sich für eine rechtssichere Lösung zum Erhalt der sogenannten Lüftungsfensterpraxis eingesetzt. Die Praxis hat sich bewährt, um auch an lärmexponierten Lagen zu bauen – mit einer ausgewogenen Balance zwischen einer verdichteten Siedlungsentwicklung und dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist es ein zentrales Anliegen, dass zeitnah mehr Rechtssicherheit im Lärmschutz erreicht wird. In diesem Sinne regen wir an, die Lüftungsfensterpraxis als rechtssichere Option in der Verordnung zu verankern und gewisse Begrifflichkeiten klarer zu definieren.
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