Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (2026)
Der Bundesrat will mit einer Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) den Wohnungskauf für Drittstaatsangehörige bewilligungspflichtig machen. Zudem soll Personen im Ausland grundsätzlich untersagt werden, börsenkotierte Anteile an Wohnimmobiliengesellschaften und auf dem Markt gehandelte Anteile an Immobilienfonds und Immobilien-SICAV zu erwerben.
Wohnbaugenossenschaften Schweiz unterstützt die Vernehmlassungsvorlage im Grundsatz, regt jedoch drei Ergänzungen an: eine Ermöglichung des Erwerbs von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften durch Staatsangehörige von Nicht-EU-/EFTA-Staaten, eine praxisnahe Ausgestaltung der Umsetzung der Motion 22.4413 Schmid (Erwerb von Personalwohnungen für Hotelbetriebe) sowie eine Vereinfachung des Vollzugs für gemeinnützige Wohnbauträger.
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Wohnbaugenossenschaften Schweiz unterstützt die Vernehmlassungsvorlage im Grundsatz, regt jedoch drei Ergänzungen an: eine Ermöglichung des Erwerbs von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften durch Staatsangehörige von Nicht-EU-/EFTA-Staaten, eine praxisnahe Ausgestaltung der Umsetzung der Motion 22.4413 Schmid (Erwerb von Personalwohnungen für Hotelbetriebe) sowie eine Vereinfachung des Vollzugs für gemeinnützige Wohnbauträger.
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