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Wie altersgerecht bauen?

Eine wichtige Aufgabe
Eigentlich sehr erfreulich: Die Menschen werden immer älter; unsere Lebenserwartung hat sich in den letzten hundert Jahren verdoppelt. Die heutigen und künftigen «Rentner» sind sehr viel länger aktiv und haben andere Ansprüche ans Wohnen als frühere Generationen. Gleichzeitig steigt die Zahl hochbetagter Menschen. Die meisten von ihnen möchten möglichst lange in der eigenen Wohnung oder zumindest in ihrem Quartier bleiben können.

Immobilienbesitzer tragen hier eine grosse gesellschaftliche Verantwortung. Auch eine junge Wohnbaugenossenschaft macht sich am besten heute schon Gedanken darüber, wie sie ihre Bauten so gestalten kann, dass die Bewohnerschaft auch in einigen Jahrzehnten noch bequem darin wohnen kann. Zu einer nachhaltigen Bauweise gehört auch, für alle Bewohnergruppen geeigneten Wohnraum bereitzustellen. Ein Aspekt dabei ist eine hindernisfreie Bauweise, die heute auch gesetzlich vorgeschrieben ist.

Hindernisfrei bauen
Die Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten ist seit Januar 2009 gültig. Anders als früher spricht man heute bewusst nicht mehr von behindertengerechtem, sondern von hindernisfreiem Bauen. Es sollen keine Sonderlösungen für behinderte Menschen angestrebt werden, sondern der gebaute Lebensraum soll allen offen stehen, seien es nun Erwachsene, Kinder, Eltern mit Kinderwagen, Personen, die Gepäckstücke mit sich führen, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung. Die SIA-Norm verlangt, dass neue Wohnungen so erstellt werden, dass sie auch für Menschen im Rollstuhl oder mit anderen Gehhilfen weitgehend «besuchsgeeignet» sind. Gleichzeitig soll bei der Erstellung sichergestellt sein, dass nachträgliche Anpassungen an die individuellen Bedürfnisse einer behinderten Person (zum Beispiele der Austausch von Badezimmereinrichtungen oder das Anbringen von Haltegriffen) mit wenig Aufwand möglich sind.

Weitere Informationen und das ausführliche Merkblatt zur Norm SIA 500 finden sich hier. Sowie unter www.hindernisfrei-bauen.ch. Der Verein Procap betreibt ausserdem diverse kantonale Beratungsstellen zum Thema hindernisfreies Bauen.

Noch mehr praktische Tipps für die bauliche Ausgestaltung speziell von altersgerechten Wohnungen liefern das Merkblatt «Hinweise für die Planung von altersgerechten Wohnunge», das die Age-Stiftung herausgibt, die Website www.wohnenimalter.ch oder das Bundesamt für Wohnungswesen.

Wohnungsanpassungen
Bei Neubauten fallen die Mehrkosten für eine hindernisfreie oder anpassbare Bauweise kaum ins Gewicht. Anpassungen an bestehenden Gebäuden sind verständlicherweise teurer. Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz entscheidet hier die Verhältnismässigkeit, welche Massnahmen umzusetzen sind.

Gerade für ältere Menschen lassen sich aber auch bestehende Wohnungen mit zum Teil ganz einfachen Mitteln an die veränderten Bedürfnisse anpassen. Tipps dazu finden sich hier.

Neue Wohnformen
In nachhaltig geplanten oder entsprechend angepassten Wohnbauten können Menschen also auch mit physischen Einschränkungen bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Idealerweise macht man sich aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt Gedanken, wie man später gerne wohnen möchte. Wenn im höheren Alter eine Notsituation eintrifft und eine Veränderung unumgänglich ist, ist es unter Umständen schwierig, in kurzer Zeit eine befriedigende Lösung zu finden. Es lohnt sich also, sich im frühen Alter mit dem Thema zu befassen, wenn man die Energie und auch die Lust hat, nochmals etwas Neues auszuprobieren. Vielleicht findet man Gleichgesinnte, mit denen man gemeinsam alt werden möchte? Vielleicht möchte man sicherstellen, dass man zwar unabhängig, aber nicht einsam leben wird?

Gerade Baugenossenschaften bieten eine Reihe von innovativen Wohnformen, um gut älter zu werden: Hausgemeinschaften, Alterswohngemeinschaften, begleitetes Wohnen, Pflegewohngruppen oder in die Siedlung integrierte Alterswohnungen mit Services, die zum Beispiel durch ein nahe gelegenes Alterszentrum abgedeckt werden. Beispiele findet man zum Beispiel unter www.zukunftswohnen-netz.ch oder unter www.age-stiftung.ch/gefoerderte-Projekte.203.0.html.

Insbesondere für Alterswohnprojekte mit gemeinschaftlichem Charakter sind Wohnbaugenossenschaften eine sehr geeignete Rechtsform. Wohnbaugenossenschaften Schweiz beobachtet, dass es sich bei vielen Neugründungen derzeit um Genossenschaften handelt, die sich auf Alterswohnungen spezialisieren oder eine Hausgemeinschaft bilden möchten. In einer Hausgemeinschaft leben in der Regel verschiedene Menschen zwar in ihren eigenen (kleinen) Wohnungen, aber mit verschiedenen gemeinschaftlich genutzten Räumen und meist auch einem gewissen Willen zur Gemeinschaftlichkeit oder zur gegenseitigen Unterstützung zusammen in einem Haus.

Die wichtigste Herausforderung bei der Gründung einer Hausgemeinschaft ist es – neben einer geeigneten Liegenschaft – Gleichgesinnte zu finden, Menschen, die eine Vision teilen und bereit sind, diese gemeinsam zu verwirklichen. Voraussetzung ist natürlich auch ein Haus mit genügend Platz für die Wohnungen und für gemeinsam genutzte Räume, mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr und Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Bei der Planung von neuen Alterswohnprojekten lässt man sich am besten sowohl bezüglich baulicher Voraussetzungen als auch geeigneter Wohnformenen und sozialer Aspekte fachlich begleiten.