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Irreführende Angaben im Abstimmungsbüchlein

20.01.2020
Zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» macht die Bundeskanzlei im Abstimmungsbüchlein irreführende Aussagen. Sie spricht von etwa 120 Millionen Franken an jährlichen Kosten für die Umsetzung. Das ist falsch. Es handelt sich dabei um rückzahlbare und verzinste Darlehen, an denen der Bund sogar verdient.
Zudem unterstellt das Bundesbüchlein, dass es für mehr gemeinnützigen Wohnungsbau vor allem finanzielle Förderung braucht. Auch das ist falsch. Die Initiative verlangt in erster Linie Zugang zu Grundstücken. Dies ist mit raumplanerischen Mitteln möglich, die die öffentliche Hand nichts kosten. Es ist empörend, dass in den offiziellen Abstimmungsunterlagen ein falscher Eindruck erweckt wird. 

Zur Medienmitteilung vom 20. Januar 2020