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Fonds de Roulement: neue Darlehensbedingungen

02.07.2020
Mit dem  neuen Rahmenkredit von 250 Millionen für den Fonds de Roulement wurden per 1. Juli 2020 auch die Bedingungen für die Vergabe von Darlehen angepasst. 
Dank den zusätzlichen Mitteln kann das im Jahr 2017 eingeführte Darle­henslimit pro Projekt von drei auf fünf Millionen Franken angehoben werden. Zudem honoriert das Programm zusätzliche energetische Standards mehr als früher und vergibt einen höheren Darlehensbetrag pro Wohnung bei Immobilienerwerben. Ausserdem werden wieder reine Innenrenovationen von Liegenschaften unterstützt.
 
Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO hat die Details zu den aktualisierten Darlehensbedingun­gen sowie weitere Hinweise in seinem Merkblatt zusammengefasst. Es kann hier heruntergeladen werden.