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Schriftliche Generalversammlungen bis Ende 2021 möglich

25.09.2020
Nun herrscht Klarheit: Die COVID19-Verordnung 3 wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Generalversammlungen können daher bis Ende nächstes Jahr weiterhin auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Den Genossenschaften steht somit ein Wahlrecht zu, ob die Generalversammlung physisch durchgeführt wird oder nicht - vorausgesetzt, dass kein erneutes Veranstaltungsverbot ausgesprochen werden muss.