Newsletter
abonnieren

 

Bundesrat verlängert bestehende Massnahmen

21.01.2022
Die Homeoffice-Pflicht wird bis Ende Februar verlängert. Weitere Massnahmen wie die 2G- bzw. 2G+-Regel sowie die Maskentragepflicht in Innenräumen gelten provisorisch bis Ende März.
Am 19. Januar 2022 beschloss der Bundesart eine Verlängerung der aktuell bestehenden Massnahmen gegen das Coronavirus.

Bis Ende Februar 2022
  • Homeoffice-Pflicht: Es gilt weiterhin die Homeoffice-Pflicht. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, eine Maskenpflicht.
Bis Ende März 2022
  • 2G mit Masken- und Sitzpflicht: Für Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen in Innenräumen gilt weiterhin die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Zudem gelten an diesen Orten weiterhin auch eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation.
  • 2G+ für Aktivitäten ohne Masken: Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind weiterhin nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt u.a. für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen werden kann, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung (Booster) oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.
  • Einschränkung privater Treffen: Private Treffen drinnen sind auch weiterhin auf 10 Personen beschränkt, wenn nicht alle Anwesenden ab 16 Jahren geimpft oder genesen sind. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt nach wie vor eine Obergrenze von 50 Personen.
Alle wichtigen Fragen und Antworten in Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen und dem Alltag einer Wohnbaugenossenschaft finden Sie auf unserer Coronainfoseite zusammengetragen.