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Bundesrat hebt fast alle Corona-Massnahmen auf

16.02.2022
Wohnbaugenossenschaften können per sofort ihre Veranstaltungen sowie Generalversammlungen wieder ohne Einschränkungen physisch durchführen.
An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Somit sind per sofort Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen grundsätzlich wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Die Betreiber von Einrichtungen können jedoch individuell eine Maskenpflicht vorsehen. Auch kantonal sind strengere Massnahmen möglich.

Aufgehoben sind zudem die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. Die Arbeitgebenden sind aber weiterhin verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden zu schützen.

Die Antworten zu den wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit Corona und dem Genossenschaftsalltag finden Sie auf unserer Coronainfoseite.