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Bauen an lärmigen Strassen

30.01.2023
Lärmschutzrechtliche Aspekte verhinderten in den vergangenen Jahren immer wieder innerstädtische Bauvorhaben. Nun kommt wieder Bewegung in diese Frage. Der Bundesrat schlägt eine neue Regelung vor.
Bild: Einhausung Schwamendingen, ZH - Zeitschrift Wohnen

Der Bundesrat hat vor Weihnachten 2022 dem Parlament die Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes überwiesen. Darin schlägt er eine Neuregelung für Baubewilligungen an lärmexponierten Lagen vor: Neu müssten zwei Bedingungen erfüllt sein, um trotz überschrittener Grenzwerte bauen zu dürfen. Erstens müssen bei jeder Wohneinheit mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Zweitens ist der Schallschutz angemessen zu verschärfen. Wer diese Anforderungen erfüllt, soll trotz überschrittener Grenzwerte bauen dürfen.

Neu müssten also bis die Hälfte der Räume kein einziges Fenster mit eingehaltenem Grenzwert aufweisen. Damit geht der Bundesrat sogar weiter als die «alte» Lüftungsfensterpraxis: Dort musste der Grenzwert bei zwei Dritteln der Räume eingehalten werden. «Hochparterre» kritisierte, dass der Bundesrat den Gesundheitsschutz zugunsten der Bauwirtschaft übermässig lockern wolle. Der Städteverband verlangte im Zuge des Vorschlags des Bundesrats, den Lärm verstärkt an der Quelle zu bekämpfen. Er fordert, dass Tempo 30 in den Städten auf allen Strassen zur Norm wird. Eine Reduktion von 50 auf 30 km/h reduziert den Schallpegel um drei Dezibel, was akustisch als Halbierung des Verkehrslärms wahrgenommen wird.

Stimmt das Parlament der bundesrätlichen Gesetzesänderung zum Lärmschutz zu, erhalten Bauherrschaften, Architektinnen und Behörden endlich Planungssicherheit. Die zuständige Kommission wird in den kommenden Monaten die neue Regelung behandeln.