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Erhöhung des Referenzzinssatzes

02.06.2023
Was bedeutet das für gemeinnützige Wohnbauträger und ihre Mietzinskalkulation?
Am 1. Juni ist der Referenzzinssatz erstmals seit seiner Einführung 2008 angestiegen. Auch der Landesindex der Konsumentenpreise und der Gebäudeversicherungswert unterliegen Erhöhungen. Ob dies auch bei Wohnbaugenossenschaften zu einer Mietzinsanpassung führt, hängt wesentlich davon ab, nach welchen Grundsätzen die Mietzinse berechnet werden und ob kostendeckend vermietet werden kann.

Die wichtigsten Fragen und Anworten zu den verschiedenen Modellen und deren Mietzinskalkulation finden Sie im PDF zusammengetragen. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen der Rechtsdienst jederzeit gerne zur Verfügung.