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Ja zum Stromgesetz!

23.05.2024
Der Vorstand von Wohnbaugenossenschaften Schweiz empfiehlt ein Ja zum Stromgesetz. Denn dieses stärkt die Versorgungssicherheit und ermöglicht einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien.
Am 9. Juni stimmen wir über das Stromgesetz ab. Ein zügiger Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht nur eine wichtige Weichenstellung für eine zukunftsgerichtete Energie- und Klimapolitik. Der Ausbau bringt auch handfeste wirtschaftliche Vorteile: Wir wären in Zukunft weniger abhängig von Importen aus dem Ausland und besser geschützt vor grossen Preisschwankungen. Denn die Stärkung der inländischen Produktion sorgt dafür, dass teure Notfallmassnahmen ausbleiben.

Ein Ja zum Stromgesetz ist auch im Interesse der gemeinnützigen Wohnbauträger. Es fördert den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden. Konkret verlängert es die finanzielle Förderung von neuen Anlagen bis ins Jahr 2035. Zudem wird die Minimalvergütungen für die Einspeisung von Strom aus kleineren Photovoltaik-Anlagen (bis 150 Kilowatt Leistung) schweizweit harmonisiert.

Insgesamt sollen mehr als 80 Prozent der geplanten neuen Projekte auf bestehenden Dächern und Fassaden installiert werden. Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger sind Vorreiter, was die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Fassaden betrifft. Doch auch bei ihnen gibt es noch brachliegendes Potential, das möglichst bald genutzt werden sollte.