Inakzeptabler Kürzungsvorschlag
09.09.2024
Expertengruppe schlägt bei der Wohnraumförderung Sparmassnahmen vor und missachtet damit einen kürzlich gefällten Volksentscheid sowie einen Verfassungsauftrag.
Eine Expertengruppe hat im Auftrag des Bundesrats Sparmassnahmen für den Bundeshaushalt geprüft. Unter anderem schlagen die Expertinnen und Experten vor, bei der Wohnraumförderung zu sparen. Konkret soll der Bund künftig auf weitere Einlagen in den Fonds de Roulement verzichten. Aus diesem Fonds werden gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige Darlehen für die Erstellung, Erneuerung und den Erwerb von Liegenschaften sowie für den Landerwerb gewährt.
Gegen Volksentscheid
«Das ist inakzeptabel», sagt Eva Herzog, Ständerätin Basel-Stadt und Präsidentin des Verbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz. «Dieser Vorschlag missachtet die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und den Aktionsplan Wohnungsknappheit, laut dem die Wohnraumförderung gestärkt werden soll. Und er widerspricht einem Volksentscheid.» 2020 hatte sich das Stimmvolk gegen die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, der einen neuen Rahmenkredit für den Fonds de Roulement vorsah. Der Rahmenkredit von 250 Millionen Franken läuft noch bis 2029. «Setzt der Bund diesen Sparvorschlag um, hält er sich nicht an seine Abmachung. Das wäre gegen Treu und Glauben», sagt Eva Herzog.
Gegen Verfassungsauftrag
Die Expertengruppe ist der Ansicht, dass die finanzielle Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus primär durch Kantone und Städte erfolgen sollte. Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet jedoch den Bund, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. «Der Bund kann sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen – schon gar nicht in der aktuellen Situation, wo vielerorts Wohnungsnot herrscht», findet Eva Herzog. Der Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz fordert deshalb vom Bundesrat, den Sparvorschlag in der Wohnraumförderung nicht umzusetzen.
Medienmitteilung vom 6. September 2024.
Gegen Volksentscheid
«Das ist inakzeptabel», sagt Eva Herzog, Ständerätin Basel-Stadt und Präsidentin des Verbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz. «Dieser Vorschlag missachtet die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und den Aktionsplan Wohnungsknappheit, laut dem die Wohnraumförderung gestärkt werden soll. Und er widerspricht einem Volksentscheid.» 2020 hatte sich das Stimmvolk gegen die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, der einen neuen Rahmenkredit für den Fonds de Roulement vorsah. Der Rahmenkredit von 250 Millionen Franken läuft noch bis 2029. «Setzt der Bund diesen Sparvorschlag um, hält er sich nicht an seine Abmachung. Das wäre gegen Treu und Glauben», sagt Eva Herzog.
Gegen Verfassungsauftrag
Die Expertengruppe ist der Ansicht, dass die finanzielle Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus primär durch Kantone und Städte erfolgen sollte. Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet jedoch den Bund, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. «Der Bund kann sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen – schon gar nicht in der aktuellen Situation, wo vielerorts Wohnungsnot herrscht», findet Eva Herzog. Der Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz fordert deshalb vom Bundesrat, den Sparvorschlag in der Wohnraumförderung nicht umzusetzen.
Medienmitteilung vom 6. September 2024.