Gute Nachrichten für die Wohnraumförderung
26.09.2024
Der Kürzungsvorschlag der Expertengruppe bezüglich der Fonds-de-Roulement-Einlagen wird vom Bundesrat nicht weiterverfolgt.
An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat festgelegt, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der von ihm eingesetzten Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» weiterverfolgt werden sollen. Zur Debatte stand auch, dass der Bund künftig auf weitere Einlagen in den Fonds de Roulement verzichten würde. Aus diesem Fonds werden gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige Darlehen für die Erstellung, Erneuerung und den Erwerb von Liegenschaften sowie für den Landerwerb gewährt.
Der angedachte Kürzungsvorschlag hätte nicht nur die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und den Aktionsplan Wohnungsknappheit missachtet, sondern widespräche einem kürzlichen Volksentscheid. 2020 hatte sich das Stimmvolk gegen die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, der einen neuen Rahmenkredit für den Fonds de Roulement vorsah. Der Rahmenkredit von 250 Millionen Franken läuft noch bis 2029. Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern.
Medienmitteilung des Bundes vom 20.09.2024
Der angedachte Kürzungsvorschlag hätte nicht nur die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und den Aktionsplan Wohnungsknappheit missachtet, sondern widespräche einem kürzlichen Volksentscheid. 2020 hatte sich das Stimmvolk gegen die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, der einen neuen Rahmenkredit für den Fonds de Roulement vorsah. Der Rahmenkredit von 250 Millionen Franken läuft noch bis 2029. Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern.
Medienmitteilung des Bundes vom 20.09.2024