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Senkung Referenzzinssatz

03.03.2025
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist nun erstmals wieder gesunken. Wie das Bundesamt für Wohnungswesen heute bekannt gab, gilt nun neu ein Referenzzinssatz von 1.5 %. Was bedeutet dies für die Mietzinse der gemeinnützigen Bauträger? Müssen diese die Mieten nun wieder senken?
Für die meisten Wohnbaugenossenschaften dürfte die Senkung des Referenzzinssatzes keine Auswirkungen haben, da die Mietzinsberechnung sich nicht auf den Referenzzinssatz, sondern auf die effektiven Kapitalkosten (z.B. Hypothekarzinsen) abstützt. Ausserdem gingen die wenigsten Genossenschaften bei den zulässigen Erhöhungen der maximal zulässigen Kostenmiete ans Maximum. Dennoch empfehlen wir den Vorständen, ihre Mietzinskalkulation regelmässig zu überprüfen. Hilfreiche Informationen zur Berechnung finden Sie in diesem WOHNEN-Beitrag zusammengetragen.
 
Wenn Sie Unterstützung bei der Mietzinskalkulation oder bei der Kommunikation mit den Mitgliedern benötigen, unterstützen Sie unsere Fachpersonen gerne.