Newsletter
abonnieren

 

Gemeinnütziger Wohnungsbau ist auch eine Lösung für Berggebiete

12.06.2025
Gemeinnützige Wohnbauprojekte sind eine gute Lösung, um in Berg- und Tourismusgemeinden
der Abwanderung und dem Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen oder altersgerechtem
Wohnraum entgegenzuwirken.
Wohnbaugenossenschaften Schweiz ruft die Berggemeinden dazu auf, die Zusammenarbeit mit Wohnbaugenossenschaften zu suchen und Grundstücke für gemeinnützige Wohnbauprojekte zur Verfügung zu stellen. Der Verband fordert zudem, dass die nationale Förderung für gemeinnützige Wohnbauträger ausgebaut und durch kantonale Instrumente ergänzt wird. In Graubünden hat das Parlament heute ein entsprechendes
Gesetz auf den Weg gebracht.

Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft sich nicht nur in städtischen Gebieten,
sondern auch in Bergregionen. Insbesondere in Berg- und Tourismusgemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil
fehlen bezahlbare Mietwohnungen für Einheimische und Angestellte, sodass junge
Familien abwandern und lokale Betriebe Mühe haben, Fachkräfte zu finden. An einem gemeinsamen
Sessionsanlass diskutierten Nationalratsmitglieder der parlamentarischen Gruppen «Gemeinnütziger
Wohnungsbau» und «Bergbevölkerung» letzte Woche die Herausforderungen, mit denen
Berg- und Tourismusgemeinden konfrontiert sind und wie der gemeinnützige Wohnungsbau hier zur
Lösung beiträgt.

Genossenschaftliches Modell bietet viele Vorteile
Der gemeinnützige Wohnungsbau wird bisher eher mit Städten und Agglomerationen verbunden, wo
er ein verbreitetes und bewährtes Mittel zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum darstellt. In
den letzten Jahren hat die Wohnungsknappheit auch in den Berggebieten stark zugenommen, insbesondere
in Tourismusgemeinden. Es gibt bereits zahlreiche Beispiele von Berggemeinden wie
Gstaad (BE), Château d’Oex (VD), Ernen (VS) oder Samedan (GR), die mit genossenschaftlichen
Wohnbauprojekten gute Lösungen gefunden haben. Dass zur Linderung der Wohnungsnot in vielen
Fällen Wohnbaugenossenschaften gegründet werden – oft sogar auf Initiative der Gemeinde – ist
kein Zufall. Denn das genossenschaftliche Modell bietet viele Vorteile: Die Gemeinde hat die Gewissheit,
dass durch Kostenmiete und Spekulationsverzicht langfristig preisgünstige Wohnungen
entstehen. Ist die Gemeinde an der Wohnbaugenossenschaft beteiligt oder stellt sie Land im Baurecht
zur Verfügung, kann sie das entstehende Wohnangebot steuern. Dank dem demokratischen
Genossenschaftsmodell können auch die Bevölkerung und lokale Unternehmen einbezogen werden.
Zudem ist das Genossenschaftsmodell eine kosteneffiziente Lösung, da die Investitionen und
das wirtschaftliche Risiko auf viele Schultern verteilt werden. Nicht zuletzt profitieren Genossenschaftsprojekte
von Förderinstrumenten für gemeinnützige Wohnbauträger von Bund und Kantonen.

Wohnraumförderung muss gestärkt werden
Die Förderinstrumente für gemeinnützige Wohnbauträger sind sehr wichtig – gerade für die Berggebiete.
Aus einem Fonds de Roulement können gemeinnützige Wohnbauträger zinsgünstige, rückzahlbare
Darlehen beantragen. Zudem vergibt der Bund der Emissionszentrale für gemeinnützige
Wohnbauträger eine Bürgschaft, dank derer diese am Kapitalmarkt günstig Mittel aufnehmen
können. Beide Instrumente bewirken viel, kosten den Bund aber de facto keinen Rappen. «Die Darlehen
aus dem Fonds de Roulement sind eine wertvolle Starthilfe - insbesondere für neu gegründete
Wohnbaugenossenschaften, die noch wenig Eigenkapital haben. Und die Emissionszentrale EGW
verhilft zu günstigen Finanzierungen– was sich direkt auf die Mietzinse auswirkt», betont Eva Herzog,
Ständerätin BS und Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz.
Bei beiden Förderinstrumenten ist die Nachfrage derzeit rekordhoch. Für beide stehen demnächst
neue Rahmenkredite an. Wohnbaugenossenschaften Schweiz appelliert an das Parlament, den
Fonds de Roulement und die EGW-Bürgschaft mit ausreichend Mitteln aufzustocken. «Neben dem
Bund appellieren wir auch an die Kantone», ergänzt Eva Herzog. «Wir begrüssen es im Grundsatz,
dass der Kanton Graubünden angesichts der angespannten Situation in den Berggemeinden die eigene
Fördertätigkeit ausweitet – und hoffen, dass weitere Kantone folgen werden.» Das Bündner
Parlament hat heute ein neues Gesetz zur kantonalen Wohnraumförderung verabschiedet. Es sieht
vor, dass der Kanton in Ergänzung zur Bundesförderung zinsvergünstigte Darlehen in gleicher Höhe
und zu denselben Konditionen gewährt.

Auch Gemeinden sind gefragt
Nicht zuletzt sind auch die betroffenen Gemeinden gefragt. Wohnbaugenossenschaften Schweiz ruft
sie dazu auf, eine Wohnraumstrategie zu entwickeln und frühzeitig die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen
Bauträgern zu suchen oder eine Genossenschaftsgründung zu initiieren. Wenn die Gemeinden
über Grundstücke verfügen, sollen sie diese für gemeinnützige Wohnbauprojekte zur Verfügung
stellen. Deshalb ist es wichtig, dass die Gemeinden eine aktive Bodenpolitik betreiben, etwa
indem sie gemeindeeigenes Land nicht verkaufen, wo möglich Bauland mobilisieren und selbst
Grundstücke erwerben. Zudem haben es die Gemeinden in der Hand, in ihrer Nutzungsplanung
Weichen zu stellen, etwa mit Mindestanteilen oder Nutzungsprivilegien für den Bau von Erstwohnungen.

Zur Medienmitteilung vom 12. Juni 2025