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Neues Kostenmietmodell: wichtiger Erfolg auf Bundesebene

24.06.2026
Die WAK des Nationalrat hat am 23. Juni einer Verankerung der Kostenmiete im Wohnraumförderungsgesetz zugestimmt. Wir konnten dabei erfolgreich unsere Anregungen zur Definition eines einheitlichen Kostenmietmodells einbringen. 
Für die gemeinnützigen Wohnbauträger ist die Anwendung der so genannten Kostenmiete selbstverständlich. Doch was bedeutet eigentlich genau eine Kostenmiete und wie wird sie berechnet? Dazu gibt es bis jetzt auf nationaler Ebene keine gesetzliche Grundlage und keine einheitliche Definition.

Der Bundesrat will deshalb die Kostenmiete im Wohnraumförderungsgesetz verankern und ein schweizweit einheitliches Kostenmietmodell festlegen. Gestern hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates der entsprechenden Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes einstimmig zugestimmt. Der nun verabschiedete Vorschlag greift zentrale Punkte auf,  für die wir uns in der Kommission und in den Verhandlungen mit dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) eingesetzt haben.

Seit Beginn der Arbeiten an dieser Vorlage haben wir den Prozess aktiv begleitet und unsere Expertise eingebracht. Anfang Februar wurden wir direkt in der Kommission angehört und konnten weitere Verbesserungen anregen. Dabei war uns besonders wichtig, dass sich bewährte kantonale und kommunale Kostenmietmodelle gut mit dem neuen nationalen Modell vereinbaren lassen. Zudem haben wir uns bei der Ausgestaltung der Finanzierungskosten für einen einfachen und praxistauglichen Ansatz eingesetzt, der sich bei bestehenden Kostenmietmodellen seit vielen Jahren bewährt hat: Die Finanzierungskosten sollen auf Basis des Referenzzinssatzes und des Anlagewertes ermittelt werden. Dieses Modell ist nachvollziehbar, schafft Planungssicherheit und ermöglicht den Mietenden stabile Mietzinse.
Dass diese für unsere Branche zentralen Kernanliegen im nun vorliegenden Gesetzesentwurf berücksichtigt wurden, ist ein wichtiger Erfolg. Er zeigt, dass sich der stetige, konstruktive Dialog zwischen Praxis, Politik und Verwaltung auszahlt. Ein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten, die zu diesem wichtigen Zwischenschritt beigetragen.
In der Herbstsession kommt das Geschäft in den Nationalrat.

Informationen finden Interessierte in der Medienmitteilung der Kommission:
Medienmitteilung der WAK-N vom 23. Juni 2026