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Neues Transparenzgesetz: Das müssen Wohnbaugenossenschaften wissen

01.10.2026
Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in Kraft. Es verpflichtet auch Wohnbaugenossenschaften, die wirtschaftlich berechtigte Person in einem neuen eidgenössischen Transparenzregister zu melden.
Das Register wird vom Bund geführt und dient dazu, die Transparenz von juristischen Personen zu stärken. Die Meldung erfolgt digital über die Plattform Easygov.swiss.

Für Wohnbaugenossenschaften gilt in der Regel: Aufgrund des Prinzips «ein Kopf, eine Stimme» überschreitet normalerweise niemand die gesetzliche Schwelle von 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals. Deshalb ist meist die subsidiäre Regel anwendbar. Das bedeutet, dass grundsätzlich die Präsidentin oder der Präsident der Verwaltung als wirtschaftlich berechtigte Person gemeldet werden muss.

Besteht eine formell delegierte Geschäftsführung, kann je nach Organisationsstruktur ausnahmsweise die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung meldepflichtig sein. Massgebend sind die Statuten, das Organisationsreglement und die tatsächlichen Kompetenzen der Geschäftsführung.

Für die Eintragung gilt nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Übergangsfrist von vier bis sechs Monaten, abhängig von der Revisionsart der Genossenschaft. Für viele Wohnbaugenossenschaften wird die Registrierung deshalb erst Anfang 2027 erforderlich.

Handlungsempfehlung für Wohnbaugenossenschaften
  • Prüfen Sie, ob eine Person mehr als 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals hält.
  • Prüfen Sie, ob eine Person die Genossenschaft auf andere Weise beherrscht.
  • Trifft beides nicht zu, ist in der Regel die Präsidentin oder der Präsident der Verwaltung zu melden.
  • Überprüfen Sie Ihre Statuten und Ihr Organisationsreglement, wenn eine Geschäftsführung eingesetzt ist.
  • Planen Sie die Registrierung innerhalb der gesetzlichen Übergangsfrist über Easygov.swiss.
Bei Fragen zur konkreten Anwendung des Gesetzes oder zur Bestimmung der meldepflichtigen Person empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Prüfung.