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Sonderprogramm 2021 - 2025 des Fonds de Roulement

Im Oktober 2020 lanciert der Bund das Sonderprogramm 2021 - 2025. Es zielt darauf ab, einen Anreiz für die umfassende energetische Sanierung von Altliegenschaften (Alter 30 Jahre und mehr) von gemeinnützigen Wohnbauträgern zu schaffen, indem die Darlehen aus dem Fonds de Roulement für die Finanzierung von energetischen Sanierungen befristet zinsfrei gewährt werden.  

Welche Bedingungen muss das Projekt erfüllen?
Grundsätzlich gelten die Bedingungen für ordentliche Fonds de Roulement-Darlehen gemäss Merkblatt «Bundeshilfe an die Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus und ihre Einrichtungen». Für das Sonderprogramm sind zusätzlich folgende Parameter zu berücksichtigen:
 
  • Die Gebäudehülle der Liegenschaft muss umfassend saniert werden. Die Sanierung kann mit oder ohne Ersatz der Wärmeerzeugung auf ein nicht fossiles System kombiniert werden. Der Ersatz von fossilen mit fossilen Heizsystemen ist nicht zulässig.
  • Nach der Sanierung muss entweder die Effizienz der Gebäudehülle auf GEAK®-Stufe B verbessert werden oder es erfolgt eine Zertifizierung nach Minergie Systemerneuerung. 
  • Die Mieter sollen infolge der Bauarbeiten ihre Wohnungen nicht verlassen oder höchstens für eine kurze Dauer eine Zwischenlösung suchen müssen.
Der Abschluss der Bauarbeiten erfolgt mit dem Einreichen des Kontrollblatts und der Bestätigung, dass die energetischen Anforderungen erfüllt werden. Dafür müssen der definitive GEAK® mit Werten des ausgeführten Projekts oder das definitives Minergie-Zertifikat eingereicht werden.

Höhe, Laufzeit und Verzinsung der Darlehen
  • Das Darlehen ist auf den Betrag des wertvermehrenden Anteils der Investitionskosten bzw. maximal Fr. 50 000 pro Wohnung begrenzt. Der werterhaltende Anteil soll möglichst aus dem Erneuerungsfonds gedeckt werden können.
  • Die Laufzeit der Darlehen beträgt maximal 25 Jahre.
  • Während den ersten 10 Jahren ist das Darlehen zinsfrei, danach gilt der reguläre Zinssatz. Der Beginn der Verzinsung wird abgestimmt auf die Amortisationszahlungen.
  • Die Amortisation beginnt zwei Jahre nach der Auszahlung des Darlehens auf einen Zinstermin hin.
Prüfung des Gesuches
Gesuche um Darlehen aus dem Sonderprogramm mit dem Gesuchsformular Erneuerung können bis spätestens Mitte Oktober 2025 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Prüfung der Gesuche erfolgt wie bei den ordentlichen Fonds de Roulement-Darlehen durch die Fondsverwaltung des Verbandes und die Fondskommission entscheidet über das Gesuch.

Kontakt
Kathrin Schriber, Leitung Fonds
Asella Keiser, Stv. Fonds
Christian Kohler, Stv. Fonds

Telefon 044 360 28 40, fondsderoulement@wbg-schweiz.ch