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Bilanz zu den wohnungspolitischen Massnahmen des Bundesrats (2015)

Vom Bundesrat geprüfte wohnungspolitische Massnahmen
Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus über das Raumplanungsgesetz (RPG)
Im Dezember 2014 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes. Mit dem Gesetzesvorschlag wollte der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass auch der gemeinnützige Wohnungsbau mit dem Ertrag aus dem Mehrwertausgleich gefördert werden kann. Weiter schlug er vor, die Planungsgrundsätze um einen zentralen Punkt zu ergänzen. Nämlich sollten „Massnahmen getroffen werden, die zu ausreichendem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen beitragen“.
Wohnbaugenossenschaften Schweiz begrüsste in seiner Stellungnahme die allgemeine Stossrichtung des Gesetzesvorschlags. Leider entschied der Bundesrat aufgrund Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes auf die Themen Bauen ausserhalb der Bauzonen, Raumplanung im Untergrund und Raumplanung in funktionalen Räumen zu beschränken. Die Förderung des gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbaus fiel dabei heraus. Wohnbaugenossenschaften Schweiz beanstandete diesen Entscheid in einer Medienmitteilung.
 
Einführung eines Vorkaufsrechts für Gemeinden zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
Im Mai 2013 beschloss der Bundesrat, einen wohnungspolitischen Dialog zwischen dem Bund und den Kantonen, Gemeinden und Städten aufzunehmen. Die Arbeitsgruppe, die sich aus diesem Anlass bildete, empfahl in ihrem Zwischenbericht vom 22. November 2013 dem Bundesrat, ein Vorkaufsrecht für Gemeinden vertieft zu prüfen. Der Bundesrat nahm den Ball auf und beauftragte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), zusammen mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zu prüfen, unter welchen Bedingungen den Gemeinden ein Vorkaufsrecht zugunsten des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus eingeräumt werden könnte. In ihrem Bericht zuhanden des Bundesrats kamen diese zum Schluss, dass ein fakultatives, preislich nicht limitiertes Vorkaufsrecht der Umsetzung des Verfassungsauf-trags (Art. 108, Wohnbau- und Wohneigentumsförderung) dienen würde und durch ein öffentliches Interesse legitimiert wäre. Sie beurteilten den Markteingriff als verhältnismässig. Trotzdem entschied der Bundesrat im Dezember 2014, vorerst auf die Einführung eines solchen Vorkaufsrechts zu verzichten. 
 
Vermehrte Abgabe von nicht mehr benötigten Grundstücken des Bundes und bundesnaher Betriebe an gemeinnützige Bauträger
Die Arbeitsgruppe zum wohnungspolitischen Dialog Bund, Kantone und Städte empfahl dem Bundesrat ebenfalls, die Immobilienstrategie von SBB und armasuisse zu überprüfen und so anzupassen, dass geeignete Grundstücke vermehrt für den gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbau eingesetzt werden können.
Auch hier zeigte sich der Bundesrat zunächst offen und beauftragte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Finanz-departement (EFD), das Anliegen zu prüfen.
Im April 2015 legte der Bundesrat dann die strategischen Ziele der SBB für die Jahre 2015-2018 fest. Darin verpflichtet er die Bundesbahnen, mit ihren Immobilien weiterhin ein branchenübliches Ergebnis zu erzielen. Wohnbaugenossenschaften Schweiz kritisierte diesen Entscheid in einer Medienmitteilung.
 

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