Vernehmlassungen
Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben (2024)
Erdbeben zählen gemäss der Nationalen Risikoanalyse des Bundesamts für Bevölkerungsschutz neben Pandemien und Strommangellagen zu den grössten Risiken in der Schweiz. Im Vergleich zu anderen Naturgefahren treten sie zwar seltener auf, können aber sehr hohe wirtschaftliche Schäden verursachen. Gegenwärtig tragen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ein erhebliches, häufig unversichertes finanzielles Eigenrisiko in Bezug auf Erdbebenschäden an ihren Gebäuden.
Wohnbaugenossenschaften Schweiz unterstützt deshalb die Forderung, die finanzielle Vorsorge von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern im Fall eines Erdbebens zu stärken und die notwendigen Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen. Der Verband findet es richtig, dass der Bund die Kompetenz erhält, Vorschriften zu erlassen, die auf den Schutz von Personen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens abzielen. Und er begrüsst im Grundsatz die Einführung eines solidarischen Systems der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zur Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall von Erdbeben.
Der Verband ist überzeugt, dass eine schweizweite Lösung der Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben gefunden werden sollte. Die vorgeschlagene Finanzierungslösung baut auf die Solidarität aller Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer und funktioniert ohne laufende Prämienzahlungen. Wohnbaugenossenschaften Schweiz unterstützt deshalb die unterbreitete Vorlage für einen neuen Verfassungsartikel.
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Wohnbaugenossenschaften Schweiz unterstützt deshalb die Forderung, die finanzielle Vorsorge von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern im Fall eines Erdbebens zu stärken und die notwendigen Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen. Der Verband findet es richtig, dass der Bund die Kompetenz erhält, Vorschriften zu erlassen, die auf den Schutz von Personen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens abzielen. Und er begrüsst im Grundsatz die Einführung eines solidarischen Systems der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zur Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall von Erdbeben.
Der Verband ist überzeugt, dass eine schweizweite Lösung der Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben gefunden werden sollte. Die vorgeschlagene Finanzierungslösung baut auf die Solidarität aller Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer und funktioniert ohne laufende Prämienzahlungen. Wohnbaugenossenschaften Schweiz unterstützt deshalb die unterbreitete Vorlage für einen neuen Verfassungsartikel.
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023: Stellungnahme zur Lärmschutz-Verordnung (LSV)
Wohnbaugenossenschaften Schweiz befürwortet ein weiteres Vorantreiben der Dekarbonisierung in der Schweiz und die Erreichung der Klimaziele. Viele unserer Mitglieder sind motiviert, möglichst rasch auf klimafreundliche Heizungsanlagen umzusteigen. Aus diesen Gründen begrüsst Wohnbaugenossenschaften Schweiz klare, einfache und schweizweit einheitliche Vorgaben sowie unkomplizierte und beschleunigte Bewilligungsverfahren für neue Wärmepumpen. Am gesetzlich verankerten Vorsorgeprinzip, wonach Lärm im Sinne der Vorsorge frühzeitig zu begrenzen ist, soll hingegen nicht gerüttelt werden. Der Schutz der betroffenen Nachbarschaften vor Lärm – im konkreten Fall verursacht durch Luft/Wasser-Wärmepumpen – muss weiterhin gewährleistet sein. Eine Konkretisierung der Vorgaben für neue Wärmepumpen im Bereich der Vorsorge und die Festlegung, wann bei Einhaltung der massgebenden Grenzwerte weiterführende Massnahmen als verhältnismässig zu betrachten sind, erachten wir deshalb als zielführend.
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Vernehmlassung «Modell Kostenmiete» des Bundesamts für Wohnungswesen (2022)
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat auf der Basis von Artikel 8 der Wohnraumförderungsverordnung (WFV, SR 842.1) ein einfaches Kostenmietmodell entwickelt. Die Anwendung dieses Modells ist ausschliesslich für Liegenschaften gemeinnütziger Wohnbauträger angedacht, die eine (indirekte) Förderhilfe des Bundes erhalten haben. Das BWO hat das Kostenmietmodell bei den kantonale Amtsstellen, bei den Dach- und Regionalverbänden des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie bei weiteren Akteuren im Bereich der Wohnraumförderung in die Vernehmlassung geschickt. Wohnbaugenossenschaften Schweiz hat dazu Stellung bezogen und dabei das vorgeschlagene Modell aus betriebswirtschaftlicher sowie aus rechtlicher Sicht beurteilt.
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Partizipationsprozess der Idée Coopérative zum Genossenschaftsrecht – Vernehmlassung zum Positionspapier (2022)
Die Idée Coopérative hat im Jahr 2022 einen internen Partizipationsprozess zu einer allfälligen Revision des Genossenschaftsrechts durchgeführt. Ziel dieses Partizipationsprozesses war es, unter den Mitgliedern Positionen zu möglichen Anpassungen des Genossenschaftsrechtes zu definieren. Wohnbaugenossenschaften Schweiz hat sich daran beteiligt.
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Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller (2022)
Die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Jacqueline Badran (16.498 n Pa. Iv.) verlangt, dass die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft – namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie die Gasnetze – der Lex Koller unterstellt werden. Ziel ist es, diese strategischen Infrastrukturen vor einer Übernahme durch ausländische Personen oder Unternehmen zu schützen. Wohnbaugenossenschaften Schweiz stimmt der vorgeschlagenen Anpassung der Lex Koller zu.
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Vernehmlassung zu drei Vorentwürfen zum Mietrecht (2021)
Zur Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen betreffend das Mietrecht (parlamentarische Initiativen «Missbräuchliche Untermiete vermeiden», «Keine unnötigen Formulare bei gestaffelten Mietzinserhöhungen», «Mietvertragsrecht. Auf mechanischem Wege nachgebildete Unterschriften für zulässig erklären» und «Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf des Vermieters oder seiner Familienangehörigen») hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates drei Vorentwürfe zum Mietrecht ausgearbeitet. An ihrer Sitzung vom 20. August 2021 hat sie entschieden, zu den Vorentwürfen eine Vernehmlassung zu eröffnen.
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