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Unterbringung von Geflüchteten: So können Genossenschaften helfen

22.03.2022
Auf unserer Infoseite beantworten wir die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung 
von Geflüchteten aus der Ukraine. 
 
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) rufen die gemeinnützigen Bauträger dazu auf, nach Möglichkeit die Behörden zu unterstützen und nicht genutzte Wohnungen für die Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen.

Wir begrüssen es, wenn unsere Mitglieder sich hier engagieren und stehen Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite.  Auf einer Infoseite haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten und einige nützliche Hinweise zusammengetragen. Viele Fragen sind derzeit noch offen und wir sind dabei, diese mit den Behörden zu klären. Wir werden die Zusammenstellung laufend ergänzen und aktualisieren. Unser Rechtsdienst steht Ihnen zudem für individuelle Beratungen und Fragen zur Verfügung.