Lärmschutz: Bewährte Lüftungspraxis statt jahrelange Rechtsunsicherheit
11.06.2024
Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Wohnbaugenossenschaften Zürich fordern das Parlament und die zuständigen Kommissionen auf, sich für guten Lärmschutz einzusetzen, der die Bautätigkeit nicht verhindert.
Aktuell sind viele Bauprojekte in dicht besiedelten Gebieten durch strenge Lärmschutzvorgaben blockiert. Dies bremst die Innenentwicklung und verschärft die Wohnungsknappheit. Am 17. Juni berät die Umweltschutzkommission des Nationalrats zum zweiten Mal die Revision des Umweltschutzgesetzes. Nun droht jedoch, dass die eidgenössischen Räte den Lärmschutz einseitig zugunsten der Bautätigkeit schwächen. Indem sie das Fuder überladen, riskieren sie ein Referendum und lösen somit weitere Verzögerungen und Rechtsunsicherheit aus.
Der Dachverband Wohnbaugenossenschaften Schweiz und der Regionalverband Wohnbaugenossenschaften Zürich möchten, dass ihre Mitglieder auch in lärmbelasteten Gebieten bauen können. Sie setzen sich darum für eine Rückkehr zur bewährten Lüftungsfensterpraxis ein, wie sie der Bundesrat in seinem ursprünglichen Vorschlag zur Revision des Umweltschutzgesetzes auch in etwa vorgesehen hatte.
Zur Medienmitteilung vom 11.6.2024
Der Dachverband Wohnbaugenossenschaften Schweiz und der Regionalverband Wohnbaugenossenschaften Zürich möchten, dass ihre Mitglieder auch in lärmbelasteten Gebieten bauen können. Sie setzen sich darum für eine Rückkehr zur bewährten Lüftungsfensterpraxis ein, wie sie der Bundesrat in seinem ursprünglichen Vorschlag zur Revision des Umweltschutzgesetzes auch in etwa vorgesehen hatte.
Zur Medienmitteilung vom 11.6.2024