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Kanton Graubünden: Zinsgünstige Darlehen in Ergänzung zum Fonds de Roulement

17.12.2025
Ab 1. Januar 2026 unterstützt der Kanton Graubünden neu gemeinnützige Wohnbauträger mit zusätzlichen zinsgünstigen, rückzahlbaren Darlehen.
Die kantonale Förderung ergänzt den Fonds de Roulement des Bundes und orientiert sich in Höhe und Konditionen an dessen Vorgaben. Fördergesuche können ab sofort bei uns eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Fonds de Roulement

Gesuchsformular des Kantons Graubünden