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Unsere Forderungen an Bund, Kantone und Gemeinden

Wir fordern vom Bund
  • die bestehenden Förderinstrumente gemäss Wohnraumförderungsgesetz WFG weiterzuführen. Hierzu zählen zinsgünstige Darlehen aus dem Fonds de Roulement sowie die Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale EGW.
  • nicht mehr benötigte Areale des Bundes oder bundesnaher Betriebe an gemeinnützige Wohnbauträger abzugeben, damit diese preisgünstige Wohnungen darauf erstellen können.
  • die Einführung eines Vorkaufsrechts der Gemeinden zu Gunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus, wie es von den Bundesämtern für Wohnungswesen und Justiz in Absprache mit Kantonen und Gemeinden vorgeschlagen wurde.
  • von den Kantonen einzufordern, dass ihre Richtpläne den neuen Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes genügen, und sie allenfalls unter entsprechenden Vorbehalten zu genehmigen.
  • Ressourcen für die Beratung und Unterstützung von Gemeinden in wohnungspolitischen Fragen zur Verfügung zu stellen.

Wir fordern von den Kantonen
  • eigenes Land im Baurecht oder zum Kauf an gemeinnützige Wohnbauträger abzugeben. 
  • ein Vorkaufsrecht der Gemeinden zu Gunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus einzuführen.
  • in ihren kantonalen Richtplänen Massnahmen festzulegen, damit in allen Gemeinden ein Wohnraumangebot für alle Bedürfnisse sichergestellt werden kann. 
  • eigenständige Instrumente zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus einzuführen.
  • kantonale Fonds für den Erwerb von Land und Liegenschaften zu schaffen.
  • kantonale Stiftungen oder öffentlich-rechtliche Anstalten für den Erwerb von Land und Liegenschaften zu gründen.
  • den Gemeinden genügend Spielraum in der Ausgestaltung ihrer Bau- und Zonenordnung zu geben, damit sie beispielsweise Zonen für den gemeinnützigen Wohnungsbau einführen können.

Wir fordern von den Gemeinden
  • eigenes Land für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  • eine aktive Bodenpolitik zu betreiben, also gezielt Land zu kaufen oder zu tauschen, um ihren Einfluss auf den lokalen Wohnungsmarkt zu vergrössern.
  • Raumplanerische Instrumente wie z.B. Anteile in der Nutzungsplanung oder Nutzungsprivilegien für den preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbau anzuwenden.
  • Darlehen und Beiträge an gemeinnützige Bauträger zu gewähren oder Anteilscheine zu zeichnen.
  • gemeinnützige Wohnbauträger oder Stiftungen zu gründen
  • Wohnraumstrategien zu erarbeiten, um ein bedürfnisgerechtes Wohnraumangebot zu fördern.