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Themen

Raumplanung

In den letzten Jahren haben Gemeinden, Kantone und der Bund vermehrt begonnen, Instrumente der Raumplanung einzusetzen, um preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnraum zu schaffen.

Auf Gemeindeebene werden vor allem folgende Instrumente angewendet:
 
  • Nutzungsprivilegien als Anreiz: Realisierung von gemeinnützigem Wohnraum auf freiwilliger Basis verbunden mit Nutzungsprivilegien als Anreiz.
  • Anteile in Nutzungsplanung: Verpflichtung von Grundeigentümern zur Realisierung eines bestimmten Anteils an gemeinnützigen Wohnungen.
  • Mehrwertabgabe: Abschöpfung der durch Ein- und Aufzonung entstandenen Mehrwerte und Verwendung der Erträge zur Förderung von gemeinnützigem Wohnraum.
  • Kaufrecht der Gemeinde bei Neueinzonungen: Bei Neueinzonungen wird (über Zonenvorschriften oder über Verträge mit den Grundeigentümern) ein bestimmter Anteil an künftigem Bauland für den gemeinnützigen Wohnungsbau reserviert.
  • Abgabe von Bauland an gemeinnützige Wohnbauträger.
Siehe dazu auch den Wohnen-Artikel «Wegweisendes Urteil des Bundesgerichts» vom Juni 2020

Kantons- und Bundesebene
Seit dem 1. Mai 2014 ist das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat der Bund den Leitfaden Richtplanung ergänzt. Kantone mit ausgewiesenem Handlungsbedarf müssen neu in ihren Richtplänen «Ziele und Massnahmen zur Sicherstellung eines Wohnraumangebots für alle Bedürfnisse, insbesondere zur Förderung von preisgünstigem, familienfreundlichem und altersgerechtem Wohnungsbau» festlegen.
Ergänzter Leitfaden Richtplanung

In der zweiten Etappe der Revision (RPG II) wollte der Bund den preisgünstigen Wohnungsbau explizit im Raumplanungsgesetz verankern. Ende 2015 hat er jedoch entschieden, die weiteren Arbeiten an der Vorlage auf wenige Kernthemen der Raumplanung zu konzentrieren. Dabei fiel der preisgünstige Wohnraum heraus.
Wohnbaugenossenschaften Schweiz kritisierte diesen Entscheid in einer Medienmitteilung.
Medienmitteilung zum RPG II-Entscheid

Studien zum Thema
Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit raumplanerischen Mitteln
Gutachten der Vereinigung für Landesplanung VLP im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO
Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit raumplanerischen Mitteln

Preisgünstiger Wohnraum mittels raumplanerischer Massnahmen?
Wirkungsanalyse und Handlungsempfehlungen
Studie von Ernst Basler & Partner im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO
Kurzfassung
Langfasssung
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Objekt- und Subjekthilfe

Bezahlbarer Wohnraum – welche Förderung ist sinnvoll?
Die öffentliche Hand hat verschiedene Mittel, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Sie kann selber günstige Wohnungen anbieten – beziehungsweise gemeinnützige Bauträger dabei unterstützen, preisgünstigen Wohnraum zu erstellen. In diesem Fall spricht man von Objekthilfe. Gängige Förderinstrumente der Objekthilfe sind etwa zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften oder die Abgabe von Land im Baurecht an gemeinnützige Bauträger.

Bei der Subjekthilfe bezahlt der Staat Haushalten mit geringem Einkommen ein Wohngeld, sodass die Miete tragbar bleibt. Beispiele sind die «Familienmietzinsbeiträge» im Kanton Basel-Stadt oder die «allocation logement» im Kanton Genf. Eine weitere, wichtige Form von Subjekthilfen sind die Beiträge an die Wohnkosten, die im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ausbezahlt oder von der Sozialhilfe übernommen werden.

Wohnbaugenossenschaften Schweiz hat sich intensiv mit den jeweiligen Vor- und Nachteile der Objekthilfe und der Subjekthilfe auseinandergesetzt und dazu ein Positionspapier geschrieben.

Zudem veröffentlichte der Verband in Fachzeitschriften verschiedene Artikel zum Thema:
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Verpflichtungskredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033

Mit Bürgschaften ermöglicht der Bund der Emissionszentrale EGW, zu attraktiven Konditionen am Kapitalmarkt Mittel aufzunehmen und diese an gemeinnützige Wohnbauträger weiterzugeben. Der Bund bürgt für die Anleihen der EGW, musste aber seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 nie Kreditausfälle tragen. Für diese Bürgschaften muss das Parlament alle sechs Jahre einen Verpflichtungskredit bewilligen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament für die Jahre 2027 bis 2033 einen neuen Verpflichtungskredit von 1,92 Milliarden Franken.

Wohnbaugenossenschaften Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus durch Bürgschaften fortführen will. Angesichts der sich zuspitzenden Situation auf dem Wohnungsmarkt und dem erheblichen Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist es jedoch zwingend erforderlich, dass die Wirkung des bewährten Finanzierungsinstruments verstärkt wird. Dazu braucht es einen neuen Verpflichtungskredit von mindestens 2,3 Mia. Franken.
Unterlagen
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Nouveau crédit d'engagement pour les cautionnements dans le cadre de l'aide indirecte au logement 2027-2033

Grâce à des cautionnements, la Confédération permet à la Centrale d’émission CCL de lever des fonds à des conditions attrayantes sur le marché des capitaux et de les transmettre à des maîtres d’ouvrage d’utilité publique. La Confédération se porte garante des emprunts de la CCL, mais n’a jamais dû essuyer de pertes sur les crédits depuis l’entrée en vigueur de la loi sur le logement en 2003. Pour ces cautionnements, le Parlement doit approuver un crédit d’engagement tous les six ans. Le Conseil fédéral propose au Parlement un nouveau crédit d’engagement de 1,92 milliard de francs pour les années 2027 à 2033.

Coopératives d'habitation Suisse se félicite de ce que le Conseil fédéral veuille poursuivre l'encouragement de la construction de logements d'utilité publique au moyen de cautionnements. Toutefois, compte tenu de l'aggravation de la situation sur le marché du logement et du manque flagrant de logements abordables, il est impératif de renforcer l'impact de cet instrument de financement qui a déjà fait ses preuves. Pour ce faire, il faut un nouveau crédit d'engagement d'au moins 2,3 milliards de francs.

Matériel
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Neuer Zahlungsrahmen für den Fonds de Roulement 2030-2034


Aus dem Fonds de Roulement werden gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige Darlehen für den Neubau, die Erneuerung und den Erwerb von preisgünstigen Wohnungen sowie für den Landerwerb gewährt. Der bisherige Rahmenkredit läuft im Jahr 2029 aus. Für die Jahre 2030 – 2034 beantragt der Bundesrat einen Zahlungsrahmen im Umfang von 150 Millionen Franken.

Wohnbaugenossenschaften Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat den Fonds de Roulement über das Jahr 2030 hinaus sichern möchte. Doch angesichts der sich zuspitzenden Wohnungsnot und des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum muss das bewährte Finanzierungsinstrument zwingend gestärkt werden. Wohnbaugenossenschaften Schweiz ruft das Parlament dazu auf, Mittel von mindestens 300 Millionen Franken für den Fonds de Roulement bereitzustellen.

Unterlagen
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Nouvelle enveloppe financière pour le Fonds de roulement 2030-2034

Le Fonds de roulement accorde des prêts à taux préférentiels à des maîtres d’ouvrage d’utilité publique pour la construction, la rénovation et l’acquisition de logements à loyer ou à prix modérés ainsi que pour l’achat de terrains. Le crédit-cadre actuel expire en 2029. Pour les années 2030 à 2034, le Conseil fédéral demande une enveloppe financière de 150 millions de francs.

La fédération coopératives d'habitation Suisse salue la décision du Conseil fédéral de garantir le Fonds de roulement au-delà de 2030. Toutefois, au vu de la pénurie de logements qui s’aggrave et du manque flagrant de logements abordables, cet instrument de financement éprouvé doit impérativement être renforcé. Coopératives d'habitation Suisse demande au Parlement d'accorder des moyens d'au moins 300 millions de francs pour le Fonds de roulement.

Matériel
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