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Die Wohnungspolitik des Bundes

Seit bald 100 Jahren unterstützt der Bund den genossenschaftlichen Wohnungsbau. 
Die Wohnungspolitik des Bundes basiert auf der Bundesverfassung.  
  • Die Sozialziele in Art. 41 fordern von Bund und Kantonen, «dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können».
  • Laut Art. 108 fördert der Bund «die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus».
Aktuell gilt das Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom 21. März 2003. Sein Vorgänger war das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974.

Wohnraumförderung des Bundes

Die Schweizerische Bundesverfassung verpflichtet den Bund, den preisgünstigen Wohnraum zu fördern (Artikel 108). Das Wohnraumförderungsgesetz vom 21. März 2003 sah ursprünglich direkte Bundesdarlehen für die allgemeine Wohnraumförderung vor. 2007 entschied der Bundesrat, auf die direkte Darlehensgewährung zu verzichten. Somit beschränkt sich die Wohnraumförderung auf den gemeinnützigen Wohnungsbau und einen sogenannten indirekten Förderungsweg. Dieser umfasst:
 
  • die Alimentierung des Fonds de Roulement: Daraus beziehen gemeinnützige Bauträger zinsgünstige Darlehen für die Erstellung, die Erneuerung und den Erwerb von preisgünstigen Mietobjekten sowie für den Landerwerb. 
 
Das eidgenössische Parlament beschloss im März 2019 einen neuen Rahmenkredit für den Fonds de Roulement über 250 Millionen Franken. Somit kann der Fonds weitere zehn Jahre alimentiert werden. Die deutliche Zustimmung zur Aufstockung des Fonds im Parlament ist ein starkes Signal und ein grosser Erfolg für den gemeinnützigen Wohnungsbau. 

Im Frühjahr 2021 stimmten die eidgenössischen Räte einem weiteren Rahmenkredit für Bürgschaften zugunsten der Emissionszentrale EGW im Umfang von 1.7 Mia. Franken zu. Somit kann auch dieses bewährte Förderinstrument weitere sechs Jahre im bisherigen Umfang fortgeführt werden. 
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Wohnungspolitische Massnahmen

In den letzten Jahren setzte der Bundesrat verschiedene wohnungspolitische Massnahmen um. So können etwa seit 2014 Darlehen aus dem Fonds de Roulement auch für den Landerwerb gewährt werden. Zudem wurde ein wohnungspolitischer Dialog (siehe unten) zwischen dem Bund und den Kantonen, Städten und Gemeinden lanciert. 

Ferner prüfte der Bundesrat verschiedene weitere Massnahmen zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus:
  • Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus über das Raumplanungsgesetz (RPG)
  • Einführung eines Vorkaufsrechts für Gemeinden
  • Abgabe von nicht mehr benötigten Grundstücken des Bundes und bundesnaher Betriebe an gemeinnützige Bauträger.
Leider wurde bisher keine der geprüften Massnahmen umgesetzt. Die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus fiel aus der RPG II-Revision heraus. Der Bundesrat verzichtete auf die Einführung eines Vorkaufsrechts und verpflichtet etwa die SBB weiterhin, mit ihren Immobilien ein branchenübliches Ergebnis zu erzielen.

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Wohnungspolitischer Dialog Bund, Kantone und Städte

Die Lancierung des wohnungspolitischen Dialogs gehörte zu den Massnahmen, die der Bundesrat am 15. Mai 2013 anlässlich seiner Aussprache zur Wohnungspolitik beschlossen hatte. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen der Städte, der Kantone und des Bundes gebildet. Ziel des wohnungspolitischen Dialogs war ein Austausch über die Situation der Wohnungsmärkte, insbesondere in Regionen mit hoher Nachfrage. Die Arbeitsgruppe diskutierte unter anderem auch, wo zusätzlicher wohnungspolitischer Handlungsbedarf besteht. Im Januar 2017 entschied der Bundesrat, den Dialog als Informations- und Koordinationsplattform weiterzuführen. 
 
Die Arbeitsgruppe hat insgesamt drei Berichte verfasst:
 
Im Zwischenbericht vom 22. November 2013 empfiehlt die Arbeitsgruppe dem Bundesrat unter anderem die Prüfung folgender Anliegen: Einführen eines Vorkaufsrechts für Gemeinden, Anpassen der Immobilienstrategie von SBB und armasuisse, Verankern des preisgünstigen Wohnungsbaus im Raumplanungsgesetz.
Zwischenbericht vom 3. Dezember 2013
 
Im Bericht vom 2. Dezember 2014 werden die Unterstützungsmöglichkeiten für die schwächeren Marktteilnehmer und die damit verbundenen Zuständigkeiten diskutiert sowie wohnungspolitische Aspekte der Verdichtung und der Energiestrategie 2050 behandelt. Auch hier macht die Arbeitsgruppe eine Reihe von Empfehlungen.
Bericht vom 2. Dezember 2014

Wohnbaugenossenschaften Schweiz nahm in einem Brief an die Arbeitsgruppe Stellung zu einzelnen Empfehlungen.
Stellungnahme von Wohnbaugenossenschaften Schweiz

Der Schlussbericht vom 12. Dezember 2016 fasst die Ergebnisse des bisherigen Austauschs zusammen und widmet sich den längerfristigen Herausforderungen im Wohnungswesen. Dazu gehören unter anderem die Verminderung des Ressourcenverbrauchs im Wohnungsbau und in der Wohnnutzung sowie die Versorgung der wirtschaftlich schwächeren Wohnungsnachfrager und der Bevölkerung mit besonderen Bedürfnissen, insbesondere der älteren Menschen. Die Arbeitsgruppe fordert Bund, Kantone und Städte auf, ihr bisheriges wohnungspolitisches Engagement fortzusetzen. Dem gemeinnützigen Wohnungsbau komme im Zusammenhang mit der Schliessung von Angebotslücken eine besondere Rolle zu.
Schlussbericht vom 12. Dezember 2016
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