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Weitere gemeinnützige Bauträger

Viele Baugenossenschaften sind so genannte gemeinnützige Bauträger. Das heisst, dass sie nicht gewinnorientiert handeln. Gemeinnützige Organisationen können zwar auch Gewinne erzielen, diese werden jedoch nicht an ihre Mitglieder ausgeschüttet, sondern für die Verfolgung des Organisationszwecks verwendet. Die Tätigkeit muss uneigennützig sein und im Interesse der Allgemeinheit liegen.

Neben Baugenossenschaften gibt es andere gemeinnützige Körperschaften, die ebenfalls Mietwohnungen auf dem Markt anbieten:

Stiftungen
Bei einer Stiftung stellt ein Stifter Kapital für einen konkret definierten Zweck (zum Beispiel die Erstellung, den Kauf und die Vermietung von Wohnungen) zur Verfügung. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen wie einer Baugenossenschaft, einer Stockwerkeigentümerschaft oder einer Aktiengesellschaft zieht der Geldgeber keinen Erlös aus dem eingebrachten Stiftungskapital. Der Stiftungsrat ist verpflichtet, die Mittel gemäss dem Stiftungszweck einzusetzen. Eine Aufsichtsbehörde kontrolliert, ob dies auch wirklich geschieht. Stiftungen, die Wohnungen anbieten, verrechnen im Gegensatz zu Baugenossenschaften keine Kostenmiete, bieten aber (falls dies der Stiftungszweck ist) gleichwohl tiefere Mietzinse als gewinnorientierte Immobilienanbieter.

Stiftungen, die preisgünstige Wohnungen anbieten sind in Zürich zum Beispiel die Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen PWG, die Stiftung Familienwohnungen für kinderreiche Familien oder die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW), die alle drei von der Stadt Zürich unterstützt werden.

Die Vermietung dieser Wohnungen ist je nach Stiftungszweck an bestimmte Richtlinien gebunden, zum Beispiel nur an Familien mit mindestens drei Kindern oder nur an Personen im Pensionsalter. Ansonsten aber handelt es sich um «normale» Mietverhältnisse. Im Gegensatz zu Genossenschaftsmitgliedern haben hier die Mieter aber keine Mitspracherechte.

Aktiengesellschaften
Auch Aktiengesellschaften können gemeinnützig sein und Wohnraum anbieten. Im Gegensatz zu Baugenossenschaften haben aber die Mieter kein Mitbestimmungsrecht (es sei denn, es handelt sich um eine Mieter-AG, wo die Mieter Aktionäre sind). Das Stimmverhältnis an der Generalversammlung ist nach Aktienkapital und nicht (wie bei Wohnbaugenossenschaften) nach Köpfen («one man, one vote») verteilt. Die Organisation ihrerseits hat keinen Einfluss darauf, wer Mitglied wird. Im Gegensatz zu einer Baugenossenschaft muss eine Aktiengesellschaft austretende Mitglieder nicht auszahlen, da die Aktien einfach weiterverkauft werden.

In der Praxis gibt es Fälle von gemeinnützigen Aktiengesellschaften, die gegründet wurden, um rasch ein grosses Kontingent von Wohnungen für den gemeinnützigen Wohnungsbau zu erhalten, etwa die Logis Suisse SA, die in der ganzen Schweiz 2800 Liegenschaften (Wohnungen, Büros, Läden) besitzt, oder die Wohnbaugesellschaft Habitat 8000 AG, an der mehrere Baugenossenschaften beteiligt sind und die etwa 1300 Wohnungen in Zürich und Umgebung anbietet. Ein spezielles Beispiel ist die npg AG für nachhaltiges Bauen in Bern, die nachhaltiges, partizipatives und gemeinnütziges Bauen fördert und unter anderem auf Mietermitwirkung und Gemeinschaftlichkeit setzt. Abgesehen von ihrer Rechtsform unterscheidet sich diese AG in ihren Zielen also kaum von einer Genossenschaft.