Aus den Regionen
01.12.2025 Regionalverband Bern-Solothurn
Abstimmungserfolg! Die IG Bostuden nimmt die letzte Hürde
Die Thuner Stimmbevolkerung hat zum Bostudenzelg Ja gesagt. Am 30.11.25 stimmten 62.8% der Überbauungsordnung zu. Die langjährige Arbeit der Wohnbaugenossenschaften in Thun hat sich gelohnt. Die IG Bostuden kann sich nun an die Arbeit machen, um die 350 Wohnungen und den neuen, lebendigen Quartierteil zu realisieren.
Zur Vorgeschichte: Die Thuner Exekutive entschied 2023 aufgrund der zustandegekommenen "Bostudenzelg-Initiative", die städtischen Parzellen auf dem Areal Bostudenzelg zu mindestens 80% an gemeinützige Wohnbauträger abzugeben. Sieben regionale Wohnbaugenossenschaften und drei Stiftungen/Institutionen haben sich daraufhin zur Interessengemeinschaft Bostuden zusammengeschlossen und sich in einem zweistufigen Bewerbungsverfahren gemeinsam für alle städtischen Baurechte (Baufelder) beworben. Im August 2025 entschied sich der Thuner Gemeinderat für die Konzeptbewerbung der IG Bostuden als Siegerprojekt. Zur Abstimming m November 2025 kam es, weil gegen die Überbauungsordnung das Referendum ergriffen wurde.
Zur Vorgeschichte: Die Thuner Exekutive entschied 2023 aufgrund der zustandegekommenen "Bostudenzelg-Initiative", die städtischen Parzellen auf dem Areal Bostudenzelg zu mindestens 80% an gemeinützige Wohnbauträger abzugeben. Sieben regionale Wohnbaugenossenschaften und drei Stiftungen/Institutionen haben sich daraufhin zur Interessengemeinschaft Bostuden zusammengeschlossen und sich in einem zweistufigen Bewerbungsverfahren gemeinsam für alle städtischen Baurechte (Baufelder) beworben. Im August 2025 entschied sich der Thuner Gemeinderat für die Konzeptbewerbung der IG Bostuden als Siegerprojekt. Zur Abstimming m November 2025 kam es, weil gegen die Überbauungsordnung das Referendum ergriffen wurde.
30.11.2025 Regionalverband Zürich
Gegenvorschlag angenommen – wichtige Instrumente für bezahlbaren Wohnraum fehlen weiterhin
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben den Gegenvorschlag angenommen und die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» abgelehnt. Zwar bringt der höhere Rahmenkredit zusätzliche Mittel für den subventionierten Wohnungsbau, doch ein Vorkaufsrecht bleibt den Gemeinden weiterhin verwehrt.
Für die Wohnbaugenossenschaften Zürich bleibt damit eine wesentliche Herausforderung bestehen: Ohne ein Vorkaufsrecht können Gemeinden kaum eingreifen, wenn grosse Areale verkauft werden und günstiger Wohnraum verschwindet. Dies schränkt die Möglichkeiten ein, Wohnraum langfristig dem gemeinnützigen Zweck zu sichern.
Andreas Wirz, Präsident Wohnbaugenossenschaften Zürich, sagt:
«Der zusätzliche Kredit ist wichtig, aber er ersetzt kein strategisches Instrument. Ohne Vorkaufsrecht wird es für Gemeinden schwierig bleiben, günstigen Wohnraum in entscheidenden Situationen zu erhalten.»
Staatspolitisch fragwürdiges Manöver
Abstimmungsniederlagen gehören zur Demokratie und wir können sie akzeptieren. Das staatspolitisch höchst fragwürdige Manöver mit einem sachfremden Gegenvorschlag hinterlässt jedoch einen schalen Beigeschmack. Der Zürcher Bevölkerung wurde die offensichtlich notwendige Erhöhung der Wohnbauförderung als Gegenvorschlag verkauft. Mit der Verknüpfung der beiden Anliegen in einer Abstimmungsvorlage, wurde das Zürcher Stimmvolk gezwungen, sich zwischen dem einen oder anderen zu entscheiden. Auch Aufgrund dieser künstlich verkomplizierten Ausgangslage entschied sich wohl eine Mehrheit für die Beibehaltung der bewährten Wohnbauförderung. Einer glaubwürdigen Demokratie sind solche politischen Spielereien nicht förderlich.
Wohnbaugenossenschaften Zürich wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür engagieren, dass Städte und Gemeinden wirksame Instrumente erhalten, um Verdrängungstendenzen entgegenzuwirken und die Versorgung mit langfristig bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen. Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern sowie den Gemeinden, die sich für bezahlbaren Wohnraum engagieren.
Auskunft
Andreas Wirz, Präsident Wohnbaugenossenschaften Zürich: andreas.wirz@wbg-zh.ch, 076 506 93 43
Andreas Wirz, Präsident Wohnbaugenossenschaften Zürich, sagt:
«Der zusätzliche Kredit ist wichtig, aber er ersetzt kein strategisches Instrument. Ohne Vorkaufsrecht wird es für Gemeinden schwierig bleiben, günstigen Wohnraum in entscheidenden Situationen zu erhalten.»
Staatspolitisch fragwürdiges Manöver
Abstimmungsniederlagen gehören zur Demokratie und wir können sie akzeptieren. Das staatspolitisch höchst fragwürdige Manöver mit einem sachfremden Gegenvorschlag hinterlässt jedoch einen schalen Beigeschmack. Der Zürcher Bevölkerung wurde die offensichtlich notwendige Erhöhung der Wohnbauförderung als Gegenvorschlag verkauft. Mit der Verknüpfung der beiden Anliegen in einer Abstimmungsvorlage, wurde das Zürcher Stimmvolk gezwungen, sich zwischen dem einen oder anderen zu entscheiden. Auch Aufgrund dieser künstlich verkomplizierten Ausgangslage entschied sich wohl eine Mehrheit für die Beibehaltung der bewährten Wohnbauförderung. Einer glaubwürdigen Demokratie sind solche politischen Spielereien nicht förderlich.
Wohnbaugenossenschaften Zürich wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür engagieren, dass Städte und Gemeinden wirksame Instrumente erhalten, um Verdrängungstendenzen entgegenzuwirken und die Versorgung mit langfristig bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen. Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern sowie den Gemeinden, die sich für bezahlbaren Wohnraum engagieren.
Auskunft
Andreas Wirz, Präsident Wohnbaugenossenschaften Zürich: andreas.wirz@wbg-zh.ch, 076 506 93 43
28.11.2025 Regionalverband Bern-Solothurn
Pressemitteilung Zwischennutzung Terrain Gurzelen - Communiqué de presse - utilisation temporaire du terrain Gurzelen
Die IG Biel-Seeland, die regionale Dachorganisation der gemeinnützigen Wohnbauträger, nimmt mit Befremden den Entscheid des Gemeinderats der Stadt Biel zur Sistierung der Vorbereitungsarbeiten im Gebiet des ehemaligen Fussballstadions Gurzelen bis Mitte 2029 zur Kenntnis. Dieser Beschluss gefährdet aus Sicht der IG Biel-Seeland das per Volksentscheid festgelegte Ziel, bis 2035 einen Anteil von 20 Prozent gemeinnütziger Wohnungen in Biel zu erreichen. Das Erreichen dieser Zielmarke rückt damit in weite Ferne. Die IG fordert den Gemeinderat auf, den Entscheid zu überdenken und den demokratisch legitimierten wohnungspolitischen Zielen wieder den nötigen Stellenwert einzuräumen. Die kommenden Schritte werden entscheidend sein, um die langfristige Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen und die im RFGW festgelegten Ziele zu erfüllen. Mehr Informationen
La CI Bienne-Seeland, organisation faîtière régionale des maîtres d'ouvrage d'utilité publique, prend connaissance avec étonnement de la décision du Conseil municipal de Bienne de suspendre jusqu'à mi-2029 les travaux préparatoires dans la zone de l'ancien stade de football Gurzelen. Du point de vue de l'IG Biel-Seeland, cette décision compromet l'objectif fixé par référendum d'atteindre 20 % de logements d'utilité publique à Bienne d'ici 2035. La réalisation de cet objectif s'éloigne ainsi considérablement. La CI invite le Conseil municipal à reconsidérer sa décision et à redonner toute leur importance aux objectifs démocratiquement légitimes en matière de politique du logement. Les prochaines étapes seront décisives pour garantir à long terme l'accès de la population à des logements abordables et pour atteindre les objectifs fixés dans le RFGW. Plus d'information
27.11.2025 Regionalverband Zürich
Branchenstatistik 2024: Die wichtigsten Ergebnisse
Mit der Branchenstatistik erhebt Wohnbaugenossenschaften Zürich regelmässig Kennzahlen zum gemeinnützigen Wohnungsbau in der Stadt und Agglomeration Zürich. Die Branchenstatistik bietet gemeinnützigen Wohnbauträgern aktuelle Vergleichszahlen zu finanziellen Kennwerten, Mitarbeitenden, Wohnungsbestand und Wachstum. Interessierten ermöglicht sie einen Einblick in die Entwicklung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
Mehr Informationen finden Sie hier.
25.11.2025 Regionalverband Bern-Solothurn
Neues Recht im Kanton Bern: Transparente Vormieten ab 1. Dezember 2025
Ab dem 1. Dezember 2025 müssen Vermieter:innen im Kanton Bern beim Abschluss eines neuen Mietvertrags ein Formular verwenden, in dem sie den bisher bezahlten Mietzins („Vormiete“) offengelegen.
Ab 1. Dezember 2025 müssen Vermieter:innen im Kanton Bern den früheren Mietzins („Vormiete“) beim Abschluss eines neuen Mietvertrags in einem offiziellen Formular offenlegen – vorausgesetzt, die Leerwohnungsquote liegt bei ? 1,5 %.
Auf dem Formular müssen nun zusätzlich der zuletzt gültige Referenzzinssatz und der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) angegeben werden.
Genossenschaften, welche ihre Mietzinse nach OR bzw. Art. 13 Abs. 3 VMWG (Kostenmiete bei freitragenden Genossenschaften) berechnen, müssen das Formular beim Abschluss des Mietvertrags dem Meuter zusammen mit dem Mietvertrag abgeben.
Bei vom BWO kontrollierten Genossenschaften gilt Folgendes:
Die Mitteilung des Anfangsmietzinses wird auf Bundesebene in Art. 270 Abs. 2 OR geregelt. Nach Art. 253b Abs. 3 OR gelten die Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse nicht für Wohnräume, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden.
Art. 2 VMWG hält folgendes fest:
“Für Wohnungen, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden, gelten nur die Artikel 253–268b, 269, 269d Absatz 3, 270e und 271–273c OR sowie die Artikel 3–10 und 20–23 dieser Verordnung.”
Falls eine Genossenschaft aufgrund der Vergabe von Fördergeldern oder eines Bundesgesetzes (z.B. Bundepersonalgenossenschaften) kontrolliert wird, fällt Ihre Genossenschaft unter diese Bestimmung.
Der Anfangsmietzins muss in solchen nicht auf dem amtlichen Formular mitgeteilt werden.
Auf dem Formular müssen nun zusätzlich der zuletzt gültige Referenzzinssatz und der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) angegeben werden.
Genossenschaften, welche ihre Mietzinse nach OR bzw. Art. 13 Abs. 3 VMWG (Kostenmiete bei freitragenden Genossenschaften) berechnen, müssen das Formular beim Abschluss des Mietvertrags dem Meuter zusammen mit dem Mietvertrag abgeben.
Bei vom BWO kontrollierten Genossenschaften gilt Folgendes:
Die Mitteilung des Anfangsmietzinses wird auf Bundesebene in Art. 270 Abs. 2 OR geregelt. Nach Art. 253b Abs. 3 OR gelten die Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse nicht für Wohnräume, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden.
Art. 2 VMWG hält folgendes fest:
“Für Wohnungen, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden, gelten nur die Artikel 253–268b, 269, 269d Absatz 3, 270e und 271–273c OR sowie die Artikel 3–10 und 20–23 dieser Verordnung.”
Falls eine Genossenschaft aufgrund der Vergabe von Fördergeldern oder eines Bundesgesetzes (z.B. Bundepersonalgenossenschaften) kontrolliert wird, fällt Ihre Genossenschaft unter diese Bestimmung.
Der Anfangsmietzins muss in solchen nicht auf dem amtlichen Formular mitgeteilt werden.
17.11.2025 Regionalverband Zürich
Vorstandsmitglied mit Interesse an Wohnbaupolitik und Erfahrung in Finanzen und Governance gesucht
Zur Ersatzwahl an der Generalversammlung am 20. Mai 2026 suchen wir neben dem bereits ausgeschriebenen Vorstandsmitglied mit dem Schwerpunkt «Gesellschaft und Soziales» ein weiteres Vorstandsmitglied mit den Schwerpunkten «Wohnbaupolitik – Finanzen – Governance». Bewerbungen können bis zum 16. Januar eingereicht werden.
Die Ausschreibung und mehr Informationen finden Sie hier.
31.10.2025 Regionalverband Zürich
Affoltern am Albis: Wohn-Idyll zwischen Zug und Zürich?
Gemäss den Szenarien und Planungen des Kantons Zürich werden im Jahr 2050 knapp zwei Millionen Menschen im Kanton leben. Darum sollen auch die Gemeinden ausserhalb der Ballungszentren wachsen. Wie sie mit den zahlreichen Herausforderungen wie Mehrverkehr, wachsende Investitionen, steigenden Bodenpreisen, Mieten und Sozialausgaben umgehen, erfragt der Regionalverband – heute in Affoltern am Albis, bei der Stadtpräsidentin Eveline Fenner.
Mehr Informationen finden Sie hier.
27.10.2025 Regionalverband Bern-Solothurn
JA zur Überbauungsordnung «Bostudenzelg Bläuerstrasse» Thun
Am 30. November 2025 wird in Thun über eine wegweisende städtische Vorlage abgestimmt. Es geht darum, ob auf dem Bostudenzelg-Areal dringend benötigter, bezahlbarer Wohnraum für die Thuner Bevölkerung gebaut werden kann. Um der aktuellen Wohnungsnot in Thun entgegenzuwirken – die Leerwohnungsquote liegt bei rekordtiefen 0.05 % – sind sieben in der Region Thun tätige Wohnbaugenossenschaften startklar, insgesamt 330 preisgünstige Wohnungen auf diesem Areal zu erstellen.
Die Planung basiert auf einer vorausschauenden Infrastrukturplanung und ermöglicht eine quartierverträgliche und nachhaltige Entwicklung, die weit über ein gewöhnliches Bauprojekt hinausgeht: öffentliche Grünflächen, Angebote im Interesse des angrenzenden Quartiers (z.B. Quartierladen, Café, Quartierzentrum) und eine clevere Verkehrslösung ermöglichen eine lebenswerte, attraktive, familienfreundliche und vielfältige Überbauung für Jung und Alt.
Getragen wird das Vorhaben von allen Thuner Parteien, 14 Thuner Wohnbaugenossenschaften, dem Mieterinnen- und Mieterverband, dem UND Generationentandem sowie dem Gewerbeverein Thuner KMU.
Dieses breite Engagement zeigt: Bostudenzelg ist ein Projekt von Thun – für Thun.
Mehr Infos
Die Planung basiert auf einer vorausschauenden Infrastrukturplanung und ermöglicht eine quartierverträgliche und nachhaltige Entwicklung, die weit über ein gewöhnliches Bauprojekt hinausgeht: öffentliche Grünflächen, Angebote im Interesse des angrenzenden Quartiers (z.B. Quartierladen, Café, Quartierzentrum) und eine clevere Verkehrslösung ermöglichen eine lebenswerte, attraktive, familienfreundliche und vielfältige Überbauung für Jung und Alt.
Getragen wird das Vorhaben von allen Thuner Parteien, 14 Thuner Wohnbaugenossenschaften, dem Mieterinnen- und Mieterverband, dem UND Generationentandem sowie dem Gewerbeverein Thuner KMU.
Dieses breite Engagement zeigt: Bostudenzelg ist ein Projekt von Thun – für Thun.
Mehr Infos

21.10.2025 Regionalverband Nordwestschweiz
Altersgerechte Stöckliwohnungen im Einfamilienhausquartier in Pratteln
Die Wohngenossenschaft GEWONA NORD-WEST prämiert das Siegerprojekt «Lindenstrasse»: Für das Projekt an der Wartenbergstrasse 47 in Pratteln steht die Vision einer zeitgenössischen Form des «Stöckli»-Wohnens im Zentrum, eines gemeinschaftlichen Wohnangebots für Menschen in der dritten Lebenshälfte. Auf dem von einer Erbengemeinschaft erworbenen Areal sollen zehn barrierefreie Wohnungen schonend in den grossen, bestehenden Garten eingebettet werden.
Die GEWONA NORD-WEST strebt an der Wartenbergstrasse 47 in Pratteln eine sinnvolle Nachverdichtung und Weiterentwicklung der bestehenden Bebauung an. Die alte Linde sowie das Einfamilienhaus an der Strasse bleiben erhalten. Das passende Projekt «Lindenstrasse» der ARGE OAEU ArchitektInnen + Conrad Kersting soll das Angebot der Einfamilienhäuser in der Umgebung ergänzen: Hausbesitzende erhalten die Möglichkeit, ihr Haus an die nächste Generation weiterzugeben – und dennoch im Quartier wohnen zu bleiben. Rund um den wilden, verwunschenen Garten soll ein Ort des Austauschs und des sozialen Miteinanders entstehen. Währenddessen können die Einfamilienhäuser in der Umgebung ihr ursprüngliches Zielpublikum – konkret neue, junge Familien – rascher wieder erreichen.
Die Durchführung eines offenen Projektwettbewerbs hatte zum Ziel, ein architektonisch hochstehendes Wohnprojekt zu realisieren. Gleichzeitig soll die Qualität des Freiraums erhalten und gestärkt werden. Der bestehende Garten wird zum zentralen und integrativen Bestandteil der neuen Bebauung. «Bestandsbau und Garten bleiben in ihrer identitätsstiftenden Wirkung erhalten und werden neu für viele Menschen erlebbar. Das neue Programm fügt sich ruhig und unaufgeregt in die örtliche Bebauungsstruktur ein und schafft so ein stimmiges Ensemble für gemeinschaftliches Alterswohnen in Pratteln», beschreibt der Juryvorsitzende Dominique Salathé das Siegerprojekt. Es überzeugt durch eine feine und dennoch rationelle Holzarchitektur.
Der Bericht des Preisgerichts dokumentiert den Weg hin zum ausgewählten Projekt, das der Bauherrschaft zur Weiterbearbeitung und Ausführung empfohlen wurde. Angestrebt wird nun eine zügige Projektierungsphase mit dem Ziel, die 10 Wohnungen Anfang 2029 fertigzustellen.
Für Rückfragen:
Jörg Vitelli, Präsident, 079 487 29 78
Das Factsheet, Jurybericht und Medienmitteilung im Original finden Sie hier.
Die Durchführung eines offenen Projektwettbewerbs hatte zum Ziel, ein architektonisch hochstehendes Wohnprojekt zu realisieren. Gleichzeitig soll die Qualität des Freiraums erhalten und gestärkt werden. Der bestehende Garten wird zum zentralen und integrativen Bestandteil der neuen Bebauung. «Bestandsbau und Garten bleiben in ihrer identitätsstiftenden Wirkung erhalten und werden neu für viele Menschen erlebbar. Das neue Programm fügt sich ruhig und unaufgeregt in die örtliche Bebauungsstruktur ein und schafft so ein stimmiges Ensemble für gemeinschaftliches Alterswohnen in Pratteln», beschreibt der Juryvorsitzende Dominique Salathé das Siegerprojekt. Es überzeugt durch eine feine und dennoch rationelle Holzarchitektur.
Der Bericht des Preisgerichts dokumentiert den Weg hin zum ausgewählten Projekt, das der Bauherrschaft zur Weiterbearbeitung und Ausführung empfohlen wurde. Angestrebt wird nun eine zügige Projektierungsphase mit dem Ziel, die 10 Wohnungen Anfang 2029 fertigzustellen.
Für Rückfragen:
Jörg Vitelli, Präsident, 079 487 29 78
Das Factsheet, Jurybericht und Medienmitteilung im Original finden Sie hier.
10.10.2025 Regionalverband Zürich
Mit den Werten einer Genossenschaft gepunktet
Die Tusculum Genossenschaft für Wohnbauförderung hat mithilfe der Vermittlungsleistung des Regionalverbandes Wohnbaugenossenschaften Zürich eine neue Liegenschaft erworben. Seit 2012 war die Genossenschaft auf der Suche nach einem Kaufobjekt. Der lange Atem hat sich gelohnt – mit der Liegenschaft Haslenstrasse 9 in Birmensdorf gewinnt die Tusculum sieben neue Wohnungen zu den bestehenden 18 in Wettswil am Albis. Wir haben mit dem Präsidenten Georg Winterberger gesprochen.
Mehr Informationen finden Sie hier.