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News

15.10.2026
Kostenmiete: Auch die Wirtschaftskommission des Ständerats sagt Ja!

Nach dem Nationalrat hat sich nun auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates klar für die Aufnahme der Kostenmiete im Wohnraumförderungsgesetz ausgesprochen.
Wir sind erfreut über dieses deutliche Votum. Dass die zentralen Elemente zur Berechnung der Kostenmiete im Wohnraumförderungsgesetz verankert werden, schafft Klarheit und Rechtssicherheit – für gemeinnützige Wohnbauträger ebenso wie für Mietende. Zugleich begrüssen wir es, dass das Modell mit den bewährten Kostenmietmodellen auf kantonaler und kommunaler Ebene vereinbar ist.

Mit dem Kommissionsentscheid ist ein weiterer wichtiger Schritt getan. Das Geschäft wird in der Wintersession im Ständerat behandelt.

07.10.2026
Pauschale Rückstellungen für Grossreparaturen werden mehrheitlich abgeschafft

Im Zuge des Bundesgerichtsurteils BGE 2C_1059/2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Kantone aufgefordert, ihre Praxis bei pauschalen Rückstellungen für künftige Grossreparaturen zu vereinheitlichen. Solche Rückstellungen sollen künftig nur noch unter engen Voraussetzungen steuerlich anerkannt werden. Damit wird auch die bisher in gewissen Kantonen mögliche steuerwirksame Äufnung von Erneuerungsfonds eingeschränkt.
Künftig müssen Rückstellungen konkreter begründet und dokumentiert werden, beispielsweise mit geplanten Sanierungsprojekten oder einem nachgewiesenen Erneuerungsbedarf. Die Gemeinnützigkeit eines Wohnbauträgers allein reicht für die steuerliche Anerkennung nicht aus.

Ob eine Rückstellung steuerlich anerkannt wird, beurteilt weiterhin die zuständige kantonale Steuerbehörde. Nach aktuellem Kenntnisstand zeichnet sich – mit Ausnahme des Kantons Zürich – eine weitgehende Abschaffung pauschaler Rückstellungen ab. Je nach Kanton gelten unterschiedliche Übergangsfristen.

Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick zur Situation in den Kantonen.
(Stand: 1. Oktober 2026)

Pauschale Rückstellungen werden abgeschafft
  Basel-Landschaft Obwalden Uri Valais Zug
Jährliche Rückstellungen 1% GVW 1% SW 1% GVW 0.5% VW 1% GVW
Max. Bestand 15% GVW 15% SW 10% GVW 10% VW 15% GVW
Steuerwirksame Auflösung bis 2028 k. A. kein
spezifischer Zeitpunkt
2027 kein
spezifischer Zeitpunkt
 
  Aargau Appenzell Ausserrhoden Graubünden Luzern Nidwalden Schwyz
Jährliche Rückstellungen 0.5% GVW 0.5% BW 0.5% BW 1% BW 1% BW 1% BW
Max. Bestand 3% GVW 3% AVW 10% BW 5% BW 5% BW 10% BW
Steuerwirksame Auflösung bis 2027 k. A. 2028 2030 2030 2030

Pauschale Rückstellungen statt Abschreibungen
Rückstellungen sind zulässig, wenn gleichzeitig auf Abschreibungen verzichtet wird.
  Schaffhausen Thurgau
Jährliche Rückstellungen 2% SW 1% GVW
Max. Bestand 20% SW 10% GVW
Abschaffung pauschale Rückstellung k. A. NEIN

Pauschale Rückstellungen weiterhin zulässig
  Zürich Bern*
Jährliche Rückstellungen 1% GVW 2% GVW
Max. Bestand 15% GVW 16% GVW
Abschaffung pauschale Rückstellung NEIN NEIN
* Frühestens 8 Jahre vor Projektumsetzung

GVW = Gebäudeversicherungswert / BW = Buchwert / AVW = Amtlicher Verkehrswert / SW = Steuerwert

Unverändert keine pauschalen Rückstellungen zulässig
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Stadt
  • Fribourg
  • Genève
  • Glarus
  • Jura
  • Neuchâtel
  • St. Gallen
  • Solothurn
  • Ticino
  • Vaud*
* Im Kanton Vaud sind pauschale Rückstellungen in Höhe von bis zu 10 % des Anschaffungswertes zulässig, wenn die Mietzinse der entsprechenden Liegenschaften vom Kanton kontrolliert werden.
 

01.10.2026
Neues Transparenzgesetz: Das müssen Wohnbaugenossenschaften wissen

Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in Kraft. Es verpflichtet auch Wohnbaugenossenschaften, die wirtschaftlich berechtigte Person in einem neuen eidgenössischen Transparenzregister zu melden.
Das Register wird vom Bund geführt und dient dazu, die Transparenz von juristischen Personen zu stärken. Die Meldung erfolgt digital über die Plattform Easygov.swiss.

Für Wohnbaugenossenschaften gilt in der Regel: Aufgrund des Prinzips «ein Kopf, eine Stimme» überschreitet normalerweise niemand die gesetzliche Schwelle von 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals. Deshalb ist meist die subsidiäre Regel anwendbar. Das bedeutet, dass grundsätzlich die Präsidentin oder der Präsident der Verwaltung als wirtschaftlich berechtigte Person gemeldet werden muss.

Besteht eine formell delegierte Geschäftsführung, kann je nach Organisationsstruktur ausnahmsweise die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung meldepflichtig sein. Massgebend sind die Statuten, das Organisationsreglement und die tatsächlichen Kompetenzen der Geschäftsführung.

Für die Eintragung gilt nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Übergangsfrist von vier bis sechs Monaten, abhängig von der Revisionsart der Genossenschaft. Für viele Wohnbaugenossenschaften wird die Registrierung deshalb erst Anfang 2027 erforderlich.

Handlungsempfehlung für Wohnbaugenossenschaften
  • Prüfen Sie, ob eine Person mehr als 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals hält.
  • Prüfen Sie, ob eine Person die Genossenschaft auf andere Weise beherrscht.
  • Trifft beides nicht zu, ist in der Regel die Präsidentin oder der Präsident der Verwaltung zu melden.
  • Überprüfen Sie Ihre Statuten und Ihr Organisationsreglement, wenn eine Geschäftsführung eingesetzt ist.
  • Planen Sie die Registrierung innerhalb der gesetzlichen Übergangsfrist über Easygov.swiss.
Bei Fragen zur konkreten Anwendung des Gesetzes oder zur Bestimmung der meldepflichtigen Person empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Prüfung.
 

24.09.2026
Nationalrat gibt grünes Licht für gesetzliche Grundlage zur Kostenmiete

Der Nationalrat hat heute mit grosser Mehrheit der Verankerung der Kostenmiete im Wohnraumförderungsgesetz zugestimmt.
Mit 131 zu 61 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sich der Nationalrat klar für die Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes ausgesprochen. Damit hat das Geschäft eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Mit der Vorlage will der Bundesrat die Rechtsgrundlage für ein neues Kostenmietmodell für vom Bund geförderte Wohnungen schaffen.

Wohnbaugenossenschaften Schweiz begrüsst das deutliche Votum des Nationalrates sehr. Die Vorlage enthält verschiedene zentrale Elemente, für die sich der Verband zuvor konsequent eingesetzt hat. Besonders wichtig ist, dass sich bewährte kantonale und kommunale Kostenmietmodelle weiterhin gut mit dem neuen nationalen Modell vereinbaren lassen. Positiv beurteilt der Verband auch die vorgesehene Berechnung der Finanzierungskosten. Dabei kommt ein einfacher und praxistauglicher Ansatz zur Anwendung, der sich bei bestehenden Kostenmietmodellen auf kantonaler und kommunaler Ebene seit vielen Jahren bewährt hat: Die Finanzierungskosten werden auf Basis des Referenzzinssatzes und des Anlagewerts ermittelt. Dieses Vorgehen ist nachvollziehbar, schafft Planungssicherheit und trägt zu stabilen Mietzinsen bei.

Nach dem Entscheid des Nationalrates geht die Vorlage nun an den Ständerat. Dieser wird sich voraussichtlich in der Wintersession mit dem Geschäft befassen.
 

18.09.2026
Das war das Forum 2026 zu Gast in Basel

100 Jahre Ideen fürs Wohnen: Von der Vergangenheit für die Zukunft lernen. 
Seit über 100 Jahren leisten Wohnbaugenossenschaften einen Beitrag zu bezahlbarem, qualitätsvollem Wohnraum in der Schweiz. Sie haben Wohnungsnot, gesellschaftliche Veränderungen und städtebauliche Herausforderungen immer wieder mit innovativen Lösungen beantwortet. Doch der Druck auf den Wohnungsmarkt wächst weiter und damit auch die Frage: Wie kann das Erfolgsmodell des gemeinnützigen Wohnungsbaus künftig verbreitet und weiterentwickelt werden? Antworten darauf lieferte das Forum des gemeinnützigen Wohnungsbaus in Basel. 

Mehr dazu in der Medienmitteilung. 

26.08.2026
Wir suchen eine (Junior) Fachperson Finanz- und Fondsmanagement 80%

Lust, Teil von Wohnbaugenossenschaften Schweiz zu werden? Für unsere Geschäftsstelle in Zürich haben wir per sofort oder nach Vereinbarung eine spannende Stelle als (Junior) Fachperson Finanz- und Fondsmanagement zu vergeben. 
Folgende Aufgaben erwarten Sie: 
  • Sie begleiten den gesamten Prozess rund um die Finanzierungsanträge von Wohnbauprojekten im gemeinnützigen Bereich. Von der ersten persönlichen Kontaktaufnahme über die fachliche Prüfung der Darlehensgesuche bis hin zur finalen Bewilligung sind Sie die zentrale Ansprechperson. Im ganzen Prozess stehen Sie den Gesuchstellenden mit Ihrer umfassenden Beratung zur Seite.
  • Sie sorgen dafür, dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen. Sie fordern fehlende Dokumente eigeninitiativ ein, prüfen deren Plausibilität und bereiten die relevanten Informationen für die Entscheidungsgremien verständlich und strukturiert auf.
  • Sie nehmen an Sitzungen der verantwortlichen Organe teil. Dort führen Sie sorgfältig Protokoll und stellen die korrekte Dokumentation der Beschlüsse sicher.
  • Zahlen sind Ihre Welt. Als kompetente Ansprechperson für die Prüfung von Jahresabschlüssen analysieren Sie die finanzielle Lage der Mitglieder und geben fachliches Feedback.
  • Als Allrounder:in sorgen Sie für eine reibungslose Administration aller Finanzierungsinstrumente
Der Rekrutierungsprozess läuft über die externe Personalberatungsfirma Wetzel. Weitere Informationen zur offenen Stelle sowie zum Bewerbungsprozess finden Sie hier.  




 

24.06.2026
Neues Kostenmietmodell: wichtiger Erfolg auf Bundesebene

Die WAK des Nationalrat hat am 23. Juni einer Verankerung der Kostenmiete im Wohnraumförderungsgesetz zugestimmt. Wir konnten dabei erfolgreich unsere Anregungen zur Definition eines einheitlichen Kostenmietmodells einbringen. 
Für die gemeinnützigen Wohnbauträger ist die Anwendung der so genannten Kostenmiete selbstverständlich. Doch was bedeutet eigentlich genau eine Kostenmiete und wie wird sie berechnet? Dazu gibt es bis jetzt auf nationaler Ebene keine gesetzliche Grundlage und keine einheitliche Definition.

Der Bundesrat will deshalb die Kostenmiete im Wohnraumförderungsgesetz verankern und ein schweizweit einheitliches Kostenmietmodell festlegen. Gestern hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates der entsprechenden Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes einstimmig zugestimmt. Der nun verabschiedete Vorschlag greift zentrale Punkte auf,  für die wir uns in der Kommission und in den Verhandlungen mit dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) eingesetzt haben.

Seit Beginn der Arbeiten an dieser Vorlage haben wir den Prozess aktiv begleitet und unsere Expertise eingebracht. Anfang Februar wurden wir direkt in der Kommission angehört und konnten weitere Verbesserungen anregen. Dabei war uns besonders wichtig, dass sich bewährte kantonale und kommunale Kostenmietmodelle gut mit dem neuen nationalen Modell vereinbaren lassen. Zudem haben wir uns bei der Ausgestaltung der Finanzierungskosten für einen einfachen und praxistauglichen Ansatz eingesetzt, der sich bei bestehenden Kostenmietmodellen seit vielen Jahren bewährt hat: Die Finanzierungskosten sollen auf Basis des Referenzzinssatzes und des Anlagewertes ermittelt werden. Dieses Modell ist nachvollziehbar, schafft Planungssicherheit und ermöglicht den Mietenden stabile Mietzinse.
Dass diese für unsere Branche zentralen Kernanliegen im nun vorliegenden Gesetzesentwurf berücksichtigt wurden, ist ein wichtiger Erfolg. Er zeigt, dass sich der stetige, konstruktive Dialog zwischen Praxis, Politik und Verwaltung auszahlt. Ein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten, die zu diesem wichtigen Zwischenschritt beigetragen.
In der Herbstsession kommt das Geschäft in den Nationalrat.

Informationen finden Interessierte in der Medienmitteilung der Kommission:
Medienmitteilung der WAK-N vom 23. Juni 2026
 

23.06.2026
Wohnbaugenossenschaften Schweiz begrüsst Einreichung der Mietpreis-Initiative

Die Initiative greift zentrale wohnpolitische Grundsätze auf, die sich im gemeinnützigen Wohnungsbau seit Jahrzehnten bewährt haben: Kostenmiete, langfristige Verantwortung und eine nachhaltige Wohnraumversorgung.
Gerade in Zeiten steigender Wohnkosten braucht es Lösungen, die den Fokus wieder stärker auf die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum legen.
Wird die Mietpreisspirale wirksam gedämpft, reduziert sich auch der Druck auf die Boden- und Immobilienpreise. Das erleichtert gemeinnützigen Wohnbauträgern den Zugang zu erschwinglichem Bauland und verbessert die Voraussetzungen für zusätzlichen preisgünstigen Wohnraum.
Wohnbaugenossenschaften beweisen seit Jahrzehnten, dass faire Mieten, langfristige Investitionen und eine verlässliche Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum vereinbar sind. Die Erfahrungen des gemeinnützigen Wohnungsbaus können deshalb auch wichtige Orientierung bei einer allfälligen Umsetzung der Initiative bieten.

Mehr dazu in der Medienmitteilung vom 23. Juni 2026.

18.06.2026
Unser Geschäftsbericht 2025 ist da

Wir sind auf Kurs, doch die Herausforderungen bleiben gross.
Das Jahr 2025 war für die gemeinnützige Wohnraumförderung erneut geprägt von politischen Spannungen, aber auch von wichtigen Fortschritten. Wie unsere Präsidentin Eva Herzog im Editorial festhält, bleibt die Lage auf dem Wohnungsmarkt angespannt und der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum steigt weiter.

In der Politik herrschte zwar Einigkeit über die Notwendigkeit zusätzlicher Wohnungen, doch konkrete Massnahmen blieben oft umstritten. Die Diskussionen zum Mietrecht führten erneut zu keinen Ergebnissen, und viele Elemente des bundesrätlichen Aktionsplans zur Bekämpfung der Wohnungsnot entfalten noch nicht die gewünschte Wirkung.

Gleichzeitig konnten wir zentrale Verbesserungen erreichen: Die Weiterentwicklung der Förderinstrumente des Bundes – insbesondere im Bereich der Bundesdarlehen aus dem Fonds de Roulement – brachte 2025 spürbare Fortschritte für die gemeinnützige Wohnbauträgerschaft. Zudem bestätigte der Bundesrat seine Absicht, den Fonds de Roulement ab 2030 zu stärken – ein wichtiges Signal für die langfristige Wohnraumförderung.

Auch verbandspolitisch setzten wir wichtige Akzente: Mit unseren Positionsbezügen, unserem Fachwissen und der Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden konnten wir die Bedeutung des gemeinnützigen Wohnungsbaus weiter schärfen.

Den Geschäftsbericht 2025 mit allen Zahlen, Fakten und Einblicken finden Sie hier online.
 

08.06.2026
Forum 2026 zu Gast in Basel: Melden Sie sich jetzt an!

Am Freitag, 18. September 2026, trifft sich die Branche des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu ihrem wichtigsten nationalen Austauschformat. Ab sofort können Sie das komplette Programm entdecken und sich für das Forum anmelden.
Die Platzzahl ist beschränkt – eine rasche Anmeldung lohnt sich. Hier geht es zur Anmeldung.

Unter dem Titel «100 Jahre Ideen fürs Wohnen – Von der Vergangenheit für die Zukunft lernen» widmet sich das Forum der Frage, wie das genossenschaftliche Erfolgsmodell in die nächsten Jahrzehnte geführt werden kann. Anlässlich des Jubiläums von Wohnbaugenossenschaften Nordwestschweiz ist das diesjährige Forum in Basel zu Gast.

Der Blick zurück zeigt, wie prägend die Genossenschaften für die Wohnraumentwicklung der Region waren. Gleichzeitig fordert die Gegenwart neue Antworten: Wie bleibt das Modell auch künftig tragfähig? Welche Weichen müssen heute gestellt werden, um den Herausforderungen von morgen zu begegnen?

Am Forum 2026 spannen wir den Bogen zwischen Geschichte und Zukunft. Wir befassen uns mit fiktiven Zukunftsstrategien für Basler Wohnbaugenossenschaften, diskutieren die Rolle der Politik im Wohnungsmarkt und erhalten Einblicke in innovative Projekte, die zeigen, wie Genossenschaften im Spannungsfeld von sozialem Anspruch, ökologischer Verantwortung und gesellschaftlichem Wandel neue Wege gehen. Das Forum wird zur Bühne für frische Ideen und neue Perspektiven.

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