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News

05.12.2025
Bundesrat beantragt neuen EGW-Verpflichtungskredit

Wir begrüssen, dass der Bundesrat dem Parlament einen neuen Verpflichtungskredit für Bürgschaften beantragt und dass er den Planungsbeschluss zur Begrenzung des Bürgschaftsvolumens nicht berücksichtigt. Angesichts der Situation auf dem Wohnungsmarkt und der hohen Nachfrage nach den EGW-Finanzierungen muss der Kredit aber ausreichend hoch sein. Die vorgeschlagenen 1.92 Mia reichen dafür nicht aus - es bräuchte mindestens 2.3 Mia.
Zu unserer Medienmitteilung vom 5.12.2025

23.10.2025
Urs Hauser tritt per Ende Juni 2026 als Direktor von Wohnbaugenossenschaften zurück

Bis zu seiner ordentlichen Pensionierung im November 2028 wird er mit einem reduzierten Pensum den Bereich Dienstleistungen weiter unterstützen. Das Ausschreibungsverfahren für seine Nachfolge läuft. 
Unser Direktor Urs Hauser hat sich entschieden, per Ende Juni 2026 nach 25 Jahren Verbandsarbeit, davon 14 Jahre als Direktor, in seiner Funktion als Direktor zurückzutreten. 

Wir danken Urs Hauser für seine grossen Verdienste für den Verband und unsere Branche und für die Umsicht, mit der er angesichts seiner baldigen Pensionierung den Stabswechsel vorbereitet. Wir freuen uns, dass er sein Fachwissen und sein Engagement weiterhin in unseren Verband einbringt.

Das Ausschreibungsverfahren für seine Nachfolge läuft über die von uns beauftrage Beratungsunternehmen B’VM. Mehr Informationen zur offenen Stelle als Verbandsdirektor:in finden Sie in der offiziellen Ausschreibung (PDF).

03.10.2025
Bundesrat will ISOS-Direktanwendung vereinfachen

Vereinfachungen beim ISOS sind ein positives Signal für blockierte gemeinnützige Wohnbauprojekte. 
Wohnbaugenossenschaften Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat die Verfahren zur Direktanwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) auf Verordnungsstufe anpassen wird. So soll künftig die Direktanwendung nur noch in Fällen zum Zug kommen, die eine unmittelbare Auswirkung auf das Ortsbild haben, und beispielsweise nicht mehr bei Bauten im Bereich von Zivilschutzanlagen oder Grundwasser.

Wir haben uns am Runden Tisch zum ISOS für mehr Planungs- und Rechtssicherheit beim Ortsbildschutz eingesetzt, um Blockaden bei gemeinnützigen Wohnbauprojekten zu überwinden.

Mehr dazu in unserer Medienmitteilung.
 

29.09.2025
Fonds de Roulement für gemeinnützigen Wohnungsbau muss mit genügend Mittel ausgestattet werden

Wohnbaugenossenschaften Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat den Fonds de Roulement über das Jahr 2030 hinaus sichern möchte. .
Angesichts der sich zuspitzenden Wohnungsnot und des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum muss das bewährte Finanzierungsinstrument zwingend gestärkt werden; die vom Bundesrat geplanten 150 Mio. CHF für den Zeitraum 2030-2034 reichen dafür nicht aus. 

Mehr dazu in unserer Medienmitteilung. 

19.09.2025
Das war das Forum 2025 zu Verdichtung und Wohnqualität

Gemeinnützige Wohnbauträger sind gefordert
Gemeinnützige Bauträger sind prädestiniert, zur qualitätsvollen Verdichtung beizutragen. Es braucht aber viel Know-how und sorgfältige Prozesse, um Risiken und rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Dies das Fazit des Forums der Schweizer Wohnbaugenossenschaften zum Thema «Verdichtung und Wohnqualität: Chancen, Herausforderungen, Lösungen». Der grosse Ansturm auf die Tagung zeigte, dass sich die Wohnbaugenossenschaften Gedanken machen über die aktuellen Herausforderungen der Baubranche.

Mehr dazu in der Medienmitteilung. 

17.09.2025
Bewährtes Förderinstrument muss gestärkt werden

Neuer Verpflichtungskredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung
Ab 2027 braucht es einen neuen Verpflichtungskredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung. Die Bundesbürgschaften ermöglichen gemeinnützigen Wohnbauträgern günstige Finanzierungen. Ein Planungsbeschluss des Parlamentes droht jedoch das wichtige Instrument für mehr bezahlbaren Wohnraum zu schwächen. Die beiden Dachverbände Wohnbaugenossenschaften Schweiz und WOHNEN SCHWEIZ fordern einen ausreichend dotierten Ver-pflichtungskredit, um die Fördertätigkeit vollumfänglich fortführen zu können.

Zur Medienmitteilung vom 17. September 2025:

01.09.2025
Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung: Was wären mögliche Auswirkungen für den gemeinnützigen Wohnungsbau?

Am 28. September 2025 stimmt die Schweiz über die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ab. Wohnbaugenossenschaften Schweiz verzichtet auf eine Abstimmungsempfehlung. Aber welche zentralen Auswirkungen für den gemeinnützigen Wohnungsbau würde die Reform mit sich bringen?
Steuerliche Einnahmeverluste und Preisdruck auf dem Immobilienmarkt
Der Bundesrat schätzt die jährlichen Steuerausfälle durch die Abschaffung des Eigenmietwertes beim aktuellen Hypothekarzinsniveau von 1.5 Prozent auf rund 1,8 Milliarden Franken. Je nach Entwicklung des Zinsniveaus kann es zu einem erheblichen fiskalischen Anpassungsdruck kommen, der Steuererhöhungen oder Leistungskürzungen nach sich zieht.
Für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum würde die Reform zu einer steuerlichen Entlastung führen. Mietende hingegen hätten keinen vergleichbaren Vorteil und würden demzufolge stärker belastet werden.
Der Anreiz zum Erwerb von Wohneigentum könnte steigen, was insbesondere in urbanen Regionen mit beschränktem Angebot zusätzlichen Preisdruck auf Immobilien verursacht.

Veränderungen im Hypothekarmarkt mit unklaren Folgen
Die Reform begrenzt künftig den Abzug von Schuldzinsen. Haushalte könnten dazu angeregt werden, Hypotheken schneller zurückzuzahlen und insgesamt weniger Schulden aufzunehmen – eine Entwicklung, die zur finanziellen Stabilität beiträgt.
Gleichzeitig könnte der zunehmende Wettbewerb unter den Banken um ein gesamthaft kleineres Kreditvolumen zu sinkenden Zinsmargen führen. Dies kann wiederum unterschiedliche Auswirkungen mit sich bringen: Denkbar wäre, dass Bauträger dadurch von günstigeren Finanzierungskosten und verbesserten Refinanzierungsmöglichkeiten profitieren. Für gemeinnützige Wohnbauträger könnten sich Chancen eröffnen, wenn Banken angesichts der geringeren Nachfrage im Eigenheimsegment verstärkt nach sicheren Investitionen suchen. Andererseits könnte eine strategische Neuausrichtung der Banken stattdessen auch zu einer verstärkten Konzentration auf renditestarke Mietwohnprojekte führen, was den Wettbewerb um Kredite und Bauland weiter verschärft.

Neue Förderinstrumente für energetische Sanierungen nötig
Der Wegfall steuerlich abziehbarer Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen birgt das Risiko, dass künftig deutlich weniger in die Modernisierung im Sinne der Energiewende investiert wird. Es bräuchte daher als Ersatz die Schaffung neuer geeigneter Förderinstrumente mittels Beiträge oder Subventionen.
 

16.06.2025
Nachschub ist da!

Die beliebte, kostenlose Kleinfahne «I love Genossenschaft» haben wir wieder vorrätig. Jetzt bestellen! 
Aufgrund der hohen Nachfrage nach der konstelosen Kleinfahne «I love Genossenschaft» haben wir nochmals nachbestellt. Die zweite Tranche ist nun eingetroffen und ist parat für den Versand an unsere Mitglieder und an alle, die die Idee des genossenschaftlichen Wirkens unterstützen.

Die Fahen können hier bestellt werden. 

Herzlichen Dank für das grosse Interesse! Gemeinsam stärken wir das Bewusstsein.

12.06.2025
Gemeinnütziger Wohnungsbau ist auch eine Lösung für Berggebiete

Gemeinnützige Wohnbauprojekte sind eine gute Lösung, um in Berg- und Tourismusgemeinden
der Abwanderung und dem Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen oder altersgerechtem
Wohnraum entgegenzuwirken.
Wohnbaugenossenschaften Schweiz ruft die Berggemeinden dazu auf, die Zusammenarbeit mit Wohnbaugenossenschaften zu suchen und Grundstücke für gemeinnützige Wohnbauprojekte zur Verfügung zu stellen. Der Verband fordert zudem, dass die nationale Förderung für gemeinnützige Wohnbauträger ausgebaut und durch kantonale Instrumente ergänzt wird. In Graubünden hat das Parlament heute ein entsprechendes
Gesetz auf den Weg gebracht.

Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft sich nicht nur in städtischen Gebieten,
sondern auch in Bergregionen. Insbesondere in Berg- und Tourismusgemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil
fehlen bezahlbare Mietwohnungen für Einheimische und Angestellte, sodass junge
Familien abwandern und lokale Betriebe Mühe haben, Fachkräfte zu finden. An einem gemeinsamen
Sessionsanlass diskutierten Nationalratsmitglieder der parlamentarischen Gruppen «Gemeinnütziger
Wohnungsbau» und «Bergbevölkerung» letzte Woche die Herausforderungen, mit denen
Berg- und Tourismusgemeinden konfrontiert sind und wie der gemeinnützige Wohnungsbau hier zur
Lösung beiträgt.

Genossenschaftliches Modell bietet viele Vorteile
Der gemeinnützige Wohnungsbau wird bisher eher mit Städten und Agglomerationen verbunden, wo
er ein verbreitetes und bewährtes Mittel zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum darstellt. In
den letzten Jahren hat die Wohnungsknappheit auch in den Berggebieten stark zugenommen, insbesondere
in Tourismusgemeinden. Es gibt bereits zahlreiche Beispiele von Berggemeinden wie
Gstaad (BE), Château d’Oex (VD), Ernen (VS) oder Samedan (GR), die mit genossenschaftlichen
Wohnbauprojekten gute Lösungen gefunden haben. Dass zur Linderung der Wohnungsnot in vielen
Fällen Wohnbaugenossenschaften gegründet werden – oft sogar auf Initiative der Gemeinde – ist
kein Zufall. Denn das genossenschaftliche Modell bietet viele Vorteile: Die Gemeinde hat die Gewissheit,
dass durch Kostenmiete und Spekulationsverzicht langfristig preisgünstige Wohnungen
entstehen. Ist die Gemeinde an der Wohnbaugenossenschaft beteiligt oder stellt sie Land im Baurecht
zur Verfügung, kann sie das entstehende Wohnangebot steuern. Dank dem demokratischen
Genossenschaftsmodell können auch die Bevölkerung und lokale Unternehmen einbezogen werden.
Zudem ist das Genossenschaftsmodell eine kosteneffiziente Lösung, da die Investitionen und
das wirtschaftliche Risiko auf viele Schultern verteilt werden. Nicht zuletzt profitieren Genossenschaftsprojekte
von Förderinstrumenten für gemeinnützige Wohnbauträger von Bund und Kantonen.

Wohnraumförderung muss gestärkt werden
Die Förderinstrumente für gemeinnützige Wohnbauträger sind sehr wichtig – gerade für die Berggebiete.
Aus einem Fonds de Roulement können gemeinnützige Wohnbauträger zinsgünstige, rückzahlbare
Darlehen beantragen. Zudem vergibt der Bund der Emissionszentrale für gemeinnützige
Wohnbauträger eine Bürgschaft, dank derer diese am Kapitalmarkt günstig Mittel aufnehmen
können. Beide Instrumente bewirken viel, kosten den Bund aber de facto keinen Rappen. «Die Darlehen
aus dem Fonds de Roulement sind eine wertvolle Starthilfe - insbesondere für neu gegründete
Wohnbaugenossenschaften, die noch wenig Eigenkapital haben. Und die Emissionszentrale EGW
verhilft zu günstigen Finanzierungen– was sich direkt auf die Mietzinse auswirkt», betont Eva Herzog,
Ständerätin BS und Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz.
Bei beiden Förderinstrumenten ist die Nachfrage derzeit rekordhoch. Für beide stehen demnächst
neue Rahmenkredite an. Wohnbaugenossenschaften Schweiz appelliert an das Parlament, den
Fonds de Roulement und die EGW-Bürgschaft mit ausreichend Mitteln aufzustocken. «Neben dem
Bund appellieren wir auch an die Kantone», ergänzt Eva Herzog. «Wir begrüssen es im Grundsatz,
dass der Kanton Graubünden angesichts der angespannten Situation in den Berggemeinden die eigene
Fördertätigkeit ausweitet – und hoffen, dass weitere Kantone folgen werden.» Das Bündner
Parlament hat heute ein neues Gesetz zur kantonalen Wohnraumförderung verabschiedet. Es sieht
vor, dass der Kanton in Ergänzung zur Bundesförderung zinsvergünstigte Darlehen in gleicher Höhe
und zu denselben Konditionen gewährt.

Auch Gemeinden sind gefragt
Nicht zuletzt sind auch die betroffenen Gemeinden gefragt. Wohnbaugenossenschaften Schweiz ruft
sie dazu auf, eine Wohnraumstrategie zu entwickeln und frühzeitig die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen
Bauträgern zu suchen oder eine Genossenschaftsgründung zu initiieren. Wenn die Gemeinden
über Grundstücke verfügen, sollen sie diese für gemeinnützige Wohnbauprojekte zur Verfügung
stellen. Deshalb ist es wichtig, dass die Gemeinden eine aktive Bodenpolitik betreiben, etwa
indem sie gemeindeeigenes Land nicht verkaufen, wo möglich Bauland mobilisieren und selbst
Grundstücke erwerben. Zudem haben es die Gemeinden in der Hand, in ihrer Nutzungsplanung
Weichen zu stellen, etwa mit Mindestanteilen oder Nutzungsprivilegien für den Bau von Erstwohnungen.

Zur Medienmitteilung vom 12. Juni 2025

05.06.2025
Forum 2025: Melden Sie sich jetzt an!

Am Freitag, 19. September 2025 treffen sich im KKL Luzern die gemeinnützigen Wohnbauträger zu ihrem grössten nationalen Branchenanlass zum Thema «Verdichtung und Wohnqualität - Chancen, Herausforderungen, Lösungen». Seien auch Sie mit dabei! 
Der Bedarf nach mehr bezahlbarem Wohnraum, steigender Wohnflächenverbrauch, das Bevölkerungswachstum und der Klimawandel verlangen nach neuen, nachhaltigen Lösungen. Verdichtung ist dabei das Gebot der Stunde und ein Aspekt, der die Baubranche stark beschäftigt.

Wie schaffen wir verdichteten Wohnraum, ohne dabei Wohnqualität einzubüssen? Wie gelingt es, knappe Flächen klug zu nutzen und bestehende Siedlungen sinnvoll weiterzuentwickeln? Und was braucht es, damit Verdichtungsprojekte auf breite Akzeptanz stossen? Am Forum 2025 gehen wir diesen Fragen auf den Grund.

Fachpersonen aus Stadtentwicklung, Architektur, Psychologie und Forschung geben Einblicke in Herausforderungen, Prozesse und Lösungen. Wir diskutieren über Risiken und Stolpersteine und zeigen an konkreten Projekten, wie qualitätsvolle Innenverdichtung gelingen kann.

Wir freuen uns, Sie am 19. September 2025 am Forum in Luzern begrüssen zu dürfen.

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