News
10.12.2024
Parlament bestätigt Budgetkürzungen beim gemeinnützigen Wohnungsbau
Obwohl der Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit eine Stärkung der bestehenden Wohnraumförderung vorsieht, hat das Parlament nun Budgetkürzungen beim gemeinnützigen Wohnungsbau beschlossen.
Den Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger werden künftig für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bis zu 20 Prozent weniger Mittel zugesprochen.
Wir hatten bereits die zuständigen Sub- und Finanzkommissionen gebeten, im Budget den Funktionsaufwand für das BWO zu erhöhen, um diese Kürzungen zu vermeiden. Die Kommissionen hatten einen entsprechenden Antrag abgelehnt und auch die Mehrheit im National- und Ständerat folgte nun dem Kürzungsvorschlag des Bundesrats. Für die beiden Dachverbände ist dies unverständlich und ein Schritt in die komplett falsche Richtung.
Zur Medienmitteilung vom 10. Dezember 2024
Wir hatten bereits die zuständigen Sub- und Finanzkommissionen gebeten, im Budget den Funktionsaufwand für das BWO zu erhöhen, um diese Kürzungen zu vermeiden. Die Kommissionen hatten einen entsprechenden Antrag abgelehnt und auch die Mehrheit im National- und Ständerat folgte nun dem Kürzungsvorschlag des Bundesrats. Für die beiden Dachverbände ist dies unverständlich und ein Schritt in die komplett falsche Richtung.
Zur Medienmitteilung vom 10. Dezember 2024
07.11.2024
Lust, Teil von Wohnbaugenossenschaften Schweiz zu werden?
Wir suchen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter Zentrale Dienste (50-60%).
Für unsere Geschäftsstelle in Zürich suchen wir per April 2025 oder nach Vereinbarung:
Mitarbeiter/in Zentrale Dienste (50% – 60%)
Gemeinsam mit einer Kollegin sind Sie verantwortlich für unsere Zentralen Dienste und die Infrastruktur unseres Bürostandorts, der als «Haus des Wohnens» ein Kompetenzzentrum und Treffpunkt für die Wohnbaugenossenschaften aus der ganzen Schweiz ist. Sie betreuen unseren Empfang und das Sekretariat für den Rechtsdienst. Sie unterstützen die verschiedenen Abteilungen in administrativen und organisatorischen Aufgaben und sorgen für einen reibungslosen Betrieb unserer Geschäftsstelle mit rund 20 Mitarbeitenden.
Neben einer kaufmännischen oder vergleichbaren Grundausbildung bringen Sie sehr gute EDV-Kenntnisse sowie einige Jahre Berufserfahrung mit, vorzugsweise in einer NPO. Gute Französischkenntnisse sind von Vorteil. Haben Sie zudem Freude am Kontakt mit Menschen, sind dienstleistungsorientiert und ein Organisationstalent? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Es erwarten Sie eine spannende und vielseitige Tätigkeit in einem interdisziplinären Team und fortschrittliche Anstellungsbedingungen. Für persönliche Auskünfte steht Ihnen Rebecca Omoregie, Vizedirektorin, gerne zur Verfügung: 044 360 28 40.
Bitte senden Sie Ihre elektronische Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an: info@wbg-schweiz.ch
Mitarbeiter/in Zentrale Dienste (50% – 60%)
Gemeinsam mit einer Kollegin sind Sie verantwortlich für unsere Zentralen Dienste und die Infrastruktur unseres Bürostandorts, der als «Haus des Wohnens» ein Kompetenzzentrum und Treffpunkt für die Wohnbaugenossenschaften aus der ganzen Schweiz ist. Sie betreuen unseren Empfang und das Sekretariat für den Rechtsdienst. Sie unterstützen die verschiedenen Abteilungen in administrativen und organisatorischen Aufgaben und sorgen für einen reibungslosen Betrieb unserer Geschäftsstelle mit rund 20 Mitarbeitenden.
Neben einer kaufmännischen oder vergleichbaren Grundausbildung bringen Sie sehr gute EDV-Kenntnisse sowie einige Jahre Berufserfahrung mit, vorzugsweise in einer NPO. Gute Französischkenntnisse sind von Vorteil. Haben Sie zudem Freude am Kontakt mit Menschen, sind dienstleistungsorientiert und ein Organisationstalent? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Es erwarten Sie eine spannende und vielseitige Tätigkeit in einem interdisziplinären Team und fortschrittliche Anstellungsbedingungen. Für persönliche Auskünfte steht Ihnen Rebecca Omoregie, Vizedirektorin, gerne zur Verfügung: 044 360 28 40.
Bitte senden Sie Ihre elektronische Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an: info@wbg-schweiz.ch
26.09.2024
Gute Nachrichten für die Wohnraumförderung
Der Kürzungsvorschlag der Expertengruppe bezüglich der Fonds-de-Roulement-Einlagen wird vom Bundesrat nicht weiterverfolgt.
An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat festgelegt, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der von ihm eingesetzten Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» weiterverfolgt werden sollen. Zur Debatte stand auch, dass der Bund künftig auf weitere Einlagen in den Fonds de Roulement verzichten würde. Aus diesem Fonds werden gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige Darlehen für die Erstellung, Erneuerung und den Erwerb von Liegenschaften sowie für den Landerwerb gewährt.
Der angedachte Kürzungsvorschlag hätte nicht nur die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und den Aktionsplan Wohnungsknappheit missachtet, sondern widespräche einem kürzlichen Volksentscheid. 2020 hatte sich das Stimmvolk gegen die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, der einen neuen Rahmenkredit für den Fonds de Roulement vorsah. Der Rahmenkredit von 250 Millionen Franken läuft noch bis 2029. Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern.
Medienmitteilung des Bundes vom 20.09.2024
Der angedachte Kürzungsvorschlag hätte nicht nur die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und den Aktionsplan Wohnungsknappheit missachtet, sondern widespräche einem kürzlichen Volksentscheid. 2020 hatte sich das Stimmvolk gegen die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, der einen neuen Rahmenkredit für den Fonds de Roulement vorsah. Der Rahmenkredit von 250 Millionen Franken läuft noch bis 2029. Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern.
Medienmitteilung des Bundes vom 20.09.2024
20.09.2024
Grosse Medienresonanz im Tessin
Wir freuen uns sehr, über die grosse Resonanz, die das diesjährige Forum zu Gast in Mendrisio in der italienischsprachigen Schweiz ausgelöst hat.
Am diesjährigen Forum des gemeinnützigen Wohnungsbaus durften wir nicht nur zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüssen, sondern auch einige Medienvertreterinnen und -vertreter. Hier finden Sie eine Auswahl an Radio- und TV-Beiträgen, die ohne Bezahlschranke angehört bzw. angeschaut werden können.
13.09.2024
Gelungene Premiere im Tessin
Zum Thema "Potenziale nutzen: Chancen für mehr gemeinnützigen Wohnungsbau" gastierte das Forum des gemeinnützigen Wohnungsbaus in Mendrisio.
Am ersten Forum des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Tessin zeigte sich: Die Frage nach mehr bezahlbarem Wohnraum stellt sich nicht nur in grossen Städten, sondern auch im Kanton Tessin und in anderen Tourismus- und Bergregionen. Gerade im Südkanton ist das Modell des genossenschaftlichen Wohnungsbaus aber noch kaum bekannt. Fachleute aus Stadtplanung, Architektur und Wohnungsbau sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen zeigten auf, wie das Potenzial für mehr gemeinnützigen Wohnungsbau auch in diesen Regionen genutzt werden kann. Sie motivierten Kantone, Gemeinden und Vertreterinnen und Vertreter des gemeinnützigen Wohnungsbaus, aktiv zu werden.
Medienmitteilung vom 13. September 2024
Medienmitteilung vom 13. September 2024
09.09.2024
Inakzeptabler Kürzungsvorschlag
Expertengruppe schlägt bei der Wohnraumförderung Sparmassnahmen vor und missachtet damit einen kürzlich gefällten Volksentscheid sowie einen Verfassungsauftrag.
Eine Expertengruppe hat im Auftrag des Bundesrats Sparmassnahmen für den Bundeshaushalt geprüft. Unter anderem schlagen die Expertinnen und Experten vor, bei der Wohnraumförderung zu sparen. Konkret soll der Bund künftig auf weitere Einlagen in den Fonds de Roulement verzichten. Aus diesem Fonds werden gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige Darlehen für die Erstellung, Erneuerung und den Erwerb von Liegenschaften sowie für den Landerwerb gewährt.
Gegen Volksentscheid
«Das ist inakzeptabel», sagt Eva Herzog, Ständerätin Basel-Stadt und Präsidentin des Verbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz. «Dieser Vorschlag missachtet die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und den Aktionsplan Wohnungsknappheit, laut dem die Wohnraumförderung gestärkt werden soll. Und er widerspricht einem Volksentscheid.» 2020 hatte sich das Stimmvolk gegen die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, der einen neuen Rahmenkredit für den Fonds de Roulement vorsah. Der Rahmenkredit von 250 Millionen Franken läuft noch bis 2029. «Setzt der Bund diesen Sparvorschlag um, hält er sich nicht an seine Abmachung. Das wäre gegen Treu und Glauben», sagt Eva Herzog.
Gegen Verfassungsauftrag
Die Expertengruppe ist der Ansicht, dass die finanzielle Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus primär durch Kantone und Städte erfolgen sollte. Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet jedoch den Bund, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. «Der Bund kann sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen – schon gar nicht in der aktuellen Situation, wo vielerorts Wohnungsnot herrscht», findet Eva Herzog. Der Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz fordert deshalb vom Bundesrat, den Sparvorschlag in der Wohnraumförderung nicht umzusetzen.
Medienmitteilung vom 6. September 2024.
Gegen Volksentscheid
«Das ist inakzeptabel», sagt Eva Herzog, Ständerätin Basel-Stadt und Präsidentin des Verbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz. «Dieser Vorschlag missachtet die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und den Aktionsplan Wohnungsknappheit, laut dem die Wohnraumförderung gestärkt werden soll. Und er widerspricht einem Volksentscheid.» 2020 hatte sich das Stimmvolk gegen die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, der einen neuen Rahmenkredit für den Fonds de Roulement vorsah. Der Rahmenkredit von 250 Millionen Franken läuft noch bis 2029. «Setzt der Bund diesen Sparvorschlag um, hält er sich nicht an seine Abmachung. Das wäre gegen Treu und Glauben», sagt Eva Herzog.
Gegen Verfassungsauftrag
Die Expertengruppe ist der Ansicht, dass die finanzielle Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus primär durch Kantone und Städte erfolgen sollte. Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet jedoch den Bund, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. «Der Bund kann sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen – schon gar nicht in der aktuellen Situation, wo vielerorts Wohnungsnot herrscht», findet Eva Herzog. Der Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz fordert deshalb vom Bundesrat, den Sparvorschlag in der Wohnraumförderung nicht umzusetzen.
Medienmitteilung vom 6. September 2024.
02.09.2024
Keine Erhöhung oder Senkung
Der Hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,75 Prozent.
Der Referenzzinssatz liegt seit 2. Dezember 2023 bei 1,75 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Weitere Informationen finden Sie hier.
17.06.2024
Netzwerk Generationenwohnen
Die Webseite des Netzwerks Generationenwohnen (www.netzwerk-generationenwohnen.ch) ist seit kurzem live. Darauf findet sich auch die Charta des Netzwerks auf Deutsch und Französisch.
Im Netzwerk haben sich über zwanzig Organisationen, darunter gemeinnützige und gewinnorientierte Bauträgerinnen, Investoren und Entwicklerinnen, Gemeinden sowie Dienstleister, Verbände und Forschungsinstitutionen zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist, das Wohnmodell Generationenwohnen in der Schweiz weiter zu verbreiten.
Das Netzwerk befindet sich aktuell im Aufbau und wird sich voraussichtlich ab 2025 für weitere interessierte Mitglieder öffnen. Es wird im Rahmen des Projekts «Umsetzung von Generationenwohnen» von den beiden Trägerschaften Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Förderverein Generationenwohnen Bern-Solothurn aufgebaut.
Das Netzwerk befindet sich aktuell im Aufbau und wird sich voraussichtlich ab 2025 für weitere interessierte Mitglieder öffnen. Es wird im Rahmen des Projekts «Umsetzung von Generationenwohnen» von den beiden Trägerschaften Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Förderverein Generationenwohnen Bern-Solothurn aufgebaut.
13.06.2024
Trotz Wohnungsknappheit: Bund will Mittel für gemeinnützigen Wohnungsbau kürzen
Die beiden Dachverbände für den gemeinnützigen Wohnungsbau, Wohnbaugenossenschaften Schweiz und WOHNEN SCHWEIZ, sind sehr irritiert über die Kürzungsabsichten des Bundes beim gemeinnützigen Wohnungsbau.
Im Aktionsplan Wohnungsknappheit, der erst letzte Woche vom Bundesrat bekräftigt wurde, ist noch von einer Stärkung der gemeinnützigen Bauträger die Rede. Nun droht das Gegenteil.
Zur Medienmitteilung vom 13.6.2024
Zur Medienmitteilung vom 13.6.2024
11.06.2024
Lärmschutz: Bewährte Lüftungspraxis statt jahrelange Rechtsunsicherheit
Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Wohnbaugenossenschaften Zürich fordern das Parlament und die zuständigen Kommissionen auf, sich für guten Lärmschutz einzusetzen, der die Bautätigkeit nicht verhindert.
Aktuell sind viele Bauprojekte in dicht besiedelten Gebieten durch strenge Lärmschutzvorgaben blockiert. Dies bremst die Innenentwicklung und verschärft die Wohnungsknappheit. Am 17. Juni berät die Umweltschutzkommission des Nationalrats zum zweiten Mal die Revision des Umweltschutzgesetzes. Nun droht jedoch, dass die eidgenössischen Räte den Lärmschutz einseitig zugunsten der Bautätigkeit schwächen. Indem sie das Fuder überladen, riskieren sie ein Referendum und lösen somit weitere Verzögerungen und Rechtsunsicherheit aus.
Der Dachverband Wohnbaugenossenschaften Schweiz und der Regionalverband Wohnbaugenossenschaften Zürich möchten, dass ihre Mitglieder auch in lärmbelasteten Gebieten bauen können. Sie setzen sich darum für eine Rückkehr zur bewährten Lüftungsfensterpraxis ein, wie sie der Bundesrat in seinem ursprünglichen Vorschlag zur Revision des Umweltschutzgesetzes auch in etwa vorgesehen hatte.
Zur Medienmitteilung vom 11.6.2024
Der Dachverband Wohnbaugenossenschaften Schweiz und der Regionalverband Wohnbaugenossenschaften Zürich möchten, dass ihre Mitglieder auch in lärmbelasteten Gebieten bauen können. Sie setzen sich darum für eine Rückkehr zur bewährten Lüftungsfensterpraxis ein, wie sie der Bundesrat in seinem ursprünglichen Vorschlag zur Revision des Umweltschutzgesetzes auch in etwa vorgesehen hatte.
Zur Medienmitteilung vom 11.6.2024