News
02.06.2025
Unser Geschäftsbericht 2024 ist da
In der Wohnungspolitik herrschte im vergangenen Jahr ein rauer Wind. Aber es gab auch Lichtblicke, wie unserer Präsidentin Eva Herzog im Vorwort schreibt.
Es waren sich zwar alle einig, dass es mehr bezahlbaren Wohnraum braucht. Dennoch hielt das Parlament an der Kürzung des Budgets für das Bundesamt für Wohnungswesen fest, was auch unseren Leistungsauftrag betrifft. Der Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit enthielt kaum konkrete Massnahmen, ein Austausch zum Mietrecht blieb ergebnislos und der Nationalrat lehnte zwei Vorstösse zur Einführung eines Vorkaufsrechts klar ab.
Aber es gab auch Lichtblicke: Zu Beginn des Jahres erhöhte der Bundesrat auf unsere Bitte hin die Darlehensbeträge aus dem Fonds de Roulement. Die Sparübung bei den Einlagen in den Fonds de Roulement konnten wir verhindern. Und wie im Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit versprochen, überarbeitete das Bundesamt für Wohnungswesen im Laufe des Jahres die Darlehensbedingungen, was nun auch in weiteren Bereichen Verbesserungen mit sich bringt. Vor kurzem liess der Bundesrat zudem verlauten, dass er den Fonds de Roulement ab 2030 aufstocken will.
Wir sind auf gutem Weg, aber es braucht noch mehr. Daran arbeiten wir.
Den Geschäftsbericht 2024 mit allen Zahlen, Fakten und Bilder unseres «Haus des Wohnens» können Sie hier online einsehen.
Aber es gab auch Lichtblicke: Zu Beginn des Jahres erhöhte der Bundesrat auf unsere Bitte hin die Darlehensbeträge aus dem Fonds de Roulement. Die Sparübung bei den Einlagen in den Fonds de Roulement konnten wir verhindern. Und wie im Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit versprochen, überarbeitete das Bundesamt für Wohnungswesen im Laufe des Jahres die Darlehensbedingungen, was nun auch in weiteren Bereichen Verbesserungen mit sich bringt. Vor kurzem liess der Bundesrat zudem verlauten, dass er den Fonds de Roulement ab 2030 aufstocken will.
Wir sind auf gutem Weg, aber es braucht noch mehr. Daran arbeiten wir.
Den Geschäftsbericht 2024 mit allen Zahlen, Fakten und Bilder unseres «Haus des Wohnens» können Sie hier online einsehen.
26.05.2025
Kleine Akteurinnen, grosse Leistung
Wussten Sie, dass drei Viertel der insgesamt etwa 2000 Wohnbaugenossenschaften in der Schweiz weniger als 100 Wohnungen besitzen? Welche Herausforderungen stellen sich diesen kleinen aber wichtigen Akteurinnen? Diese Frage erläutert unsere Vizedirektorin Rebecca Omoregie in einem Gastbeitrag.
Die Verwaltung einer Wohnbaugenossenschaft ist heute einiges anspruchsvoller als noch vor einigen Jahrzehnten. Insbesondere kleinere und mittlere Wohnbaugenossenschaften sind gefordert. Denn sie haben dieselben Herausforderungen zu bewältigen wie grössere, können aber nicht auf professionelle Geschäftsstellen zurückgreifen.
Lesen Sie den ganzen Beitrag im PDF als Download.
Rebecca Omoregie ist Vizedirektorin und Kommunikationsleiterin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Insgesamt ist sie seit über 20 Jahren für den Verband tätig. Neben ihrer Arbeit im Verband engagiert sie sich als Präsidentin einer kleinen Wohnbaugenossenschaft mit 220 Wohneinheiten in Zürich Wollishofen.
Lesen Sie den ganzen Beitrag im PDF als Download.
Rebecca Omoregie ist Vizedirektorin und Kommunikationsleiterin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Insgesamt ist sie seit über 20 Jahren für den Verband tätig. Neben ihrer Arbeit im Verband engagiert sie sich als Präsidentin einer kleinen Wohnbaugenossenschaft mit 220 Wohneinheiten in Zürich Wollishofen.
15.05.2025
Wir haben nachbestellt!
Die Kleinfahne «I love Genossenschaft» ist gefragt und geht weg wie warme Brötchen. Danke dafür! Nachschub ist unterwegs.
Ab Mitte Juni 2025 ist die Kleinfahnen «I love Genossenschaft» wieder kostenlos bei uns erhältlich - pünktlich zum Internationalen Tag der Genossenschaften am 5. Juli oder für die zahlreichen Sommerfeste in den Siedlungen.
Herzlichen Dank für das grosse Interesse! Gemeinsam stärken wir das Bewusstsein.
Herzlichen Dank für das grosse Interesse! Gemeinsam stärken wir das Bewusstsein.
03.03.2025
Senkung Referenzzinssatz
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist nun erstmals wieder gesunken. Wie das Bundesamt für Wohnungswesen heute bekannt gab, gilt nun neu ein Referenzzinssatz von 1.5 %. Was bedeutet dies für die Mietzinse der gemeinnützigen Bauträger? Müssen diese die Mieten nun wieder senken?
Für die meisten Wohnbaugenossenschaften dürfte die Senkung des Referenzzinssatzes keine Auswirkungen haben, da die Mietzinsberechnung sich nicht auf den Referenzzinssatz, sondern auf die effektiven Kapitalkosten (z.B. Hypothekarzinsen) abstützt. Ausserdem gingen die wenigsten Genossenschaften bei den zulässigen Erhöhungen der maximal zulässigen Kostenmiete ans Maximum. Dennoch empfehlen wir den Vorständen, ihre Mietzinskalkulation regelmässig zu überprüfen. Hilfreiche Informationen zur Berechnung finden Sie in diesem WOHNEN-Beitrag zusammengetragen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Mietzinskalkulation oder bei der Kommunikation mit den Mitgliedern benötigen, unterstützen Sie unsere Fachpersonen gerne.
Wenn Sie Unterstützung bei der Mietzinskalkulation oder bei der Kommunikation mit den Mitgliedern benötigen, unterstützen Sie unsere Fachpersonen gerne.
30.01.2025
Internationales Jahr der Genossenschaften unterstreicht Bedeutung des Genossenschaftsmodells
Wohnbaugenossenschaften Schweiz ruft dazu auf, Wohnbaugenossenschaften in der Schweiz stärker zu fördern. Denn sie haben Antworten auf die Herausforderungen im Wohnungsmarkt.
Im Internationalen Jahr der Genossenschaften 2025 wird auf der ganzen Welt die nachhaltige Wirkung von Genossenschaften ins Rampenlicht gerückt. Für den Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist das Jahr der Genossenschaften Anlass, um auf die wichtige gesellschaftliche Bedeutung der Wohnbaugenossenschaften in der Schweiz aufmerksam zu machen. Gerade im Wohnungsmarkt hat sich das genossenschaftliche Modell bewährt. Fast die Hälfte der Genossenschaftsunternehmen in der Schweiz (45,4 Prozent) sind Wohnbaugenossenschaften. Sie bieten nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen im Wohnungsmarkt:
Auf freiwilliger Basis und mit sehr viel ehrenamtlicher Leistung erbringen Wohnbaugenossenschaften seit über 100 Jahren einen grossen Nutzen für die ganze Gesellschaft. «In der aktuellen Wohnungsknappheit wird nochmals deutlicher, wie wichtig die Wohnbaugenossenschaften für eine gute Wohnraumversorgung in der Schweiz sind», betont Urs Hauser, Direktor des Verbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz. «Bezahlbare Wohnungen gibt es fast nur noch in Wohnbaugenossenschaften. Doch leider ist die Nachfrage viel höher als das Angebot. Gäbe es in der Schweiz deutlich mehr Genossenschaftswohnungen, hätten wir nicht nur den Mangel an bezahlbarem Wohnraum gelöst, sondern viele weitere Herausforderungen im Wohnungsmarkt.»
Der Verband ruft deshalb im Internationalen Jahr der Genossenschaften Politik und Behörden dazu auf, mehr genossenschaftlichen Wohnungsbau zu ermöglichen und damit die nachhaltige Wirkung der Wohnbaugenossenschaften zu verstärken. Dafür braucht es zum einen finanzielle Starthilfen für genossenschaftliche Wohnbauprojekte, vor allem aber auch Zugang zu bezahlbaren Grundstücken.
Internationales Jahr der Genossenschaften 2025
Die Vereinten Nationen (UN) haben das Jahr 2025 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften erklärt. Unter dem Motto «Cooperatives build a better world» soll in diesem Jahr auf der ganzen Welt auf die nachhaltige Wirkung von Genossenschaften aufmerksam gemacht werden. Dass damit nach 2012 bereits zum zweiten Mal ein Jahr der Genossenschaften ausgerufen wird, unterstreicht die wichtige Bedeutung von genossenschaftlich organisierten Unternehmen. Weltweit existieren über drei Millionen Genossenschaften mit über einer Milliarde Mitglieder. «Genossenschaften zeigen, wie wichtig es ist, zusammenzustehen, um Lösungen für globale Herausforderungen zu finden», unterstrich UN-Generalsekretär Antonio Guterres an der Eröffnungsfeier des Internationalen Jahrs in Delhi.
Mehr dazu lesen Sie in unserer Medienmitteilung.
- Bezahlbarer Wohnraum
- Gegen Spekulation
- Gesellschaftliche Teilhabe
- Lebendige Quartiere
- Innovation im Wohnungsmarkt
- Soziale Durchmischung
- Wohnen im Alter
- Dichter wohnen
- Nachhaltiger wohnen
Auf freiwilliger Basis und mit sehr viel ehrenamtlicher Leistung erbringen Wohnbaugenossenschaften seit über 100 Jahren einen grossen Nutzen für die ganze Gesellschaft. «In der aktuellen Wohnungsknappheit wird nochmals deutlicher, wie wichtig die Wohnbaugenossenschaften für eine gute Wohnraumversorgung in der Schweiz sind», betont Urs Hauser, Direktor des Verbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz. «Bezahlbare Wohnungen gibt es fast nur noch in Wohnbaugenossenschaften. Doch leider ist die Nachfrage viel höher als das Angebot. Gäbe es in der Schweiz deutlich mehr Genossenschaftswohnungen, hätten wir nicht nur den Mangel an bezahlbarem Wohnraum gelöst, sondern viele weitere Herausforderungen im Wohnungsmarkt.»
Der Verband ruft deshalb im Internationalen Jahr der Genossenschaften Politik und Behörden dazu auf, mehr genossenschaftlichen Wohnungsbau zu ermöglichen und damit die nachhaltige Wirkung der Wohnbaugenossenschaften zu verstärken. Dafür braucht es zum einen finanzielle Starthilfen für genossenschaftliche Wohnbauprojekte, vor allem aber auch Zugang zu bezahlbaren Grundstücken.
Internationales Jahr der Genossenschaften 2025
Die Vereinten Nationen (UN) haben das Jahr 2025 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften erklärt. Unter dem Motto «Cooperatives build a better world» soll in diesem Jahr auf der ganzen Welt auf die nachhaltige Wirkung von Genossenschaften aufmerksam gemacht werden. Dass damit nach 2012 bereits zum zweiten Mal ein Jahr der Genossenschaften ausgerufen wird, unterstreicht die wichtige Bedeutung von genossenschaftlich organisierten Unternehmen. Weltweit existieren über drei Millionen Genossenschaften mit über einer Milliarde Mitglieder. «Genossenschaften zeigen, wie wichtig es ist, zusammenzustehen, um Lösungen für globale Herausforderungen zu finden», unterstrich UN-Generalsekretär Antonio Guterres an der Eröffnungsfeier des Internationalen Jahrs in Delhi.
Mehr dazu lesen Sie in unserer Medienmitteilung.
14.01.2025
Tages-Anzeiger beleuchtet das Thema Genossenschaften
Wo gibt es Genossenschaftswohnungen, wieso sind sie günstiger, wie werden sie vermietet, wer soll dort wohnen, wie werden sie gefördert? Im Tages-Anzeiger konnten wir zu brennenden Fragen rund um Wohnbaugenossenschaften Stellung nehmen.
18.12.2024
Nationalrat lehnt Vorkaufsrecht für Gemeinden ab – verpasste Chance für mehr bezahlbaren Wohnraum
Der Nationalrat hat zwei Vorstösse zur Einführung eines Vorkaufsrechts von Gemeinden zugunsten des gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnraums abgelehnt. Damit wird den Gemeinden ein griffiges Instrument zur Schaffung von mehr gemeinnützigem und preisgünstigem Wohnraum verwehrt.
Angesichts des Wohnraummangels ist dieser Entscheid für Wohnbaugenossenschaften Schweiz nicht nachvollziehbar.
Der Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz bedauert die Ablehnung der beiden Vorstösse zur Einführung eines Vorkaufsrechts für Gemeinden. Zahlreiche Gemeinden streben bei der Schaffung von Wohnraum eine intensivere Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Bauträgern an und wollen ihnen Land im Baurecht abgeben. Allerdings fehlen den Gemeinden die Grundstücke. Ein Vorkaufsrecht für Gemeinden würde genau an dieser Stelle ansetzen.
Bereits 2014 durch den Bund geprüft
Die Einführung eines fakultativen, preislich nicht limitierten Vorkaufsrechts wäre der Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Wohnraumförderung dienlich (Art. 108 der Bundesverfassung). Zu diesem Schluss kamen das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bereits in ihrem Bericht zur Prüfung des Vorkaufsrechts für Gemeinden aus dem Jahr 2014. Zugleich gelangten sie zur Einschätzung, dass der geringfügige Markteingriff verhältnismässig und durch ein öffentliches Interesse legitimiert ist. Der Bundesrat entschied damals, das Vorkaufsrecht nicht weiterzuverfolgen. Er behielt sich jedoch vor, auf seinen Entscheid zurückzukommen, wenn sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt ver-schärft. Dazu bemerkt Manuela Weichelt, Nationalrätin ZG und Vorstandsmitglied Wohnbaugenos-senschaften Schweiz: «Die Situation auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich zu und der wohnpolitische Handlungsdruck steigt. Jetzt wäre der richtige Moment gewesen, dass der Bund die Grundlage für ein Vorkaufsrecht für Gemeinden auf den Weg zu bringt».
Gemeinden wünschen grösseren Handlungsspielraum
Beim Vorkaufsrecht handelt es sich zudem um ein zentrales Anliegen der städtischen Gemeinden und Städte. In einer Umfrage des Bundesamtes für Wohnungswesen und des Städteverbandes aus dem Jahr 2022 gaben 80% der städtischen Gemeinden und Städte an, dass sie ein Vorkaufsrecht befürworten. Die Mehrheit sieht dabei zudem auf nationaler Ebene Handlungsbedarf. «Viele Ge-meinden verfügen über zu wenig Wohnraum und würden gerne Land im Baurecht abgeben, damit mehr gemeinnützige Wohnungen geschaffen werden können», betont Eva Herzog, Ständerätin BS und Präsidentin Wohnbaugenossenschaften Schweiz. «Ein Vorkaufsrecht würde den Gemeinden mehr Handlungsspielraum geben – es ist eine verpasste Chance, ihnen dies jetzt nicht zu gewähren und stattdessen den Ball den Kantonen zuzuschieben».
Zur Medienmitteilung vom 18. Dezember 2024
Der Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz bedauert die Ablehnung der beiden Vorstösse zur Einführung eines Vorkaufsrechts für Gemeinden. Zahlreiche Gemeinden streben bei der Schaffung von Wohnraum eine intensivere Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Bauträgern an und wollen ihnen Land im Baurecht abgeben. Allerdings fehlen den Gemeinden die Grundstücke. Ein Vorkaufsrecht für Gemeinden würde genau an dieser Stelle ansetzen.
Bereits 2014 durch den Bund geprüft
Die Einführung eines fakultativen, preislich nicht limitierten Vorkaufsrechts wäre der Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Wohnraumförderung dienlich (Art. 108 der Bundesverfassung). Zu diesem Schluss kamen das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bereits in ihrem Bericht zur Prüfung des Vorkaufsrechts für Gemeinden aus dem Jahr 2014. Zugleich gelangten sie zur Einschätzung, dass der geringfügige Markteingriff verhältnismässig und durch ein öffentliches Interesse legitimiert ist. Der Bundesrat entschied damals, das Vorkaufsrecht nicht weiterzuverfolgen. Er behielt sich jedoch vor, auf seinen Entscheid zurückzukommen, wenn sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt ver-schärft. Dazu bemerkt Manuela Weichelt, Nationalrätin ZG und Vorstandsmitglied Wohnbaugenos-senschaften Schweiz: «Die Situation auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich zu und der wohnpolitische Handlungsdruck steigt. Jetzt wäre der richtige Moment gewesen, dass der Bund die Grundlage für ein Vorkaufsrecht für Gemeinden auf den Weg zu bringt».
Gemeinden wünschen grösseren Handlungsspielraum
Beim Vorkaufsrecht handelt es sich zudem um ein zentrales Anliegen der städtischen Gemeinden und Städte. In einer Umfrage des Bundesamtes für Wohnungswesen und des Städteverbandes aus dem Jahr 2022 gaben 80% der städtischen Gemeinden und Städte an, dass sie ein Vorkaufsrecht befürworten. Die Mehrheit sieht dabei zudem auf nationaler Ebene Handlungsbedarf. «Viele Ge-meinden verfügen über zu wenig Wohnraum und würden gerne Land im Baurecht abgeben, damit mehr gemeinnützige Wohnungen geschaffen werden können», betont Eva Herzog, Ständerätin BS und Präsidentin Wohnbaugenossenschaften Schweiz. «Ein Vorkaufsrecht würde den Gemeinden mehr Handlungsspielraum geben – es ist eine verpasste Chance, ihnen dies jetzt nicht zu gewähren und stattdessen den Ball den Kantonen zuzuschieben».
Zur Medienmitteilung vom 18. Dezember 2024
10.12.2024
Parlament bestätigt Budgetkürzungen beim gemeinnützigen Wohnungsbau
Obwohl der Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit eine Stärkung der bestehenden Wohnraumförderung vorsieht, hat das Parlament nun Budgetkürzungen beim gemeinnützigen Wohnungsbau beschlossen.
Den Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger werden künftig für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bis zu 20 Prozent weniger Mittel zugesprochen.
Wir hatten bereits die zuständigen Sub- und Finanzkommissionen gebeten, im Budget den Funktionsaufwand für das BWO zu erhöhen, um diese Kürzungen zu vermeiden. Die Kommissionen hatten einen entsprechenden Antrag abgelehnt und auch die Mehrheit im National- und Ständerat folgte nun dem Kürzungsvorschlag des Bundesrats. Für die beiden Dachverbände ist dies unverständlich und ein Schritt in die komplett falsche Richtung.
Zur Medienmitteilung vom 10. Dezember 2024
Wir hatten bereits die zuständigen Sub- und Finanzkommissionen gebeten, im Budget den Funktionsaufwand für das BWO zu erhöhen, um diese Kürzungen zu vermeiden. Die Kommissionen hatten einen entsprechenden Antrag abgelehnt und auch die Mehrheit im National- und Ständerat folgte nun dem Kürzungsvorschlag des Bundesrats. Für die beiden Dachverbände ist dies unverständlich und ein Schritt in die komplett falsche Richtung.
Zur Medienmitteilung vom 10. Dezember 2024
26.09.2024
Gute Nachrichten für die Wohnraumförderung
Der Kürzungsvorschlag der Expertengruppe bezüglich der Fonds-de-Roulement-Einlagen wird vom Bundesrat nicht weiterverfolgt.
An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat festgelegt, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der von ihm eingesetzten Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» weiterverfolgt werden sollen. Zur Debatte stand auch, dass der Bund künftig auf weitere Einlagen in den Fonds de Roulement verzichten würde. Aus diesem Fonds werden gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige Darlehen für die Erstellung, Erneuerung und den Erwerb von Liegenschaften sowie für den Landerwerb gewährt.
Der angedachte Kürzungsvorschlag hätte nicht nur die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und den Aktionsplan Wohnungsknappheit missachtet, sondern widespräche einem kürzlichen Volksentscheid. 2020 hatte sich das Stimmvolk gegen die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, der einen neuen Rahmenkredit für den Fonds de Roulement vorsah. Der Rahmenkredit von 250 Millionen Franken läuft noch bis 2029. Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern.
Medienmitteilung des Bundes vom 20.09.2024
Der angedachte Kürzungsvorschlag hätte nicht nur die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und den Aktionsplan Wohnungsknappheit missachtet, sondern widespräche einem kürzlichen Volksentscheid. 2020 hatte sich das Stimmvolk gegen die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, der einen neuen Rahmenkredit für den Fonds de Roulement vorsah. Der Rahmenkredit von 250 Millionen Franken läuft noch bis 2029. Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern.
Medienmitteilung des Bundes vom 20.09.2024
20.09.2024
Grosse Medienresonanz im Tessin
Wir freuen uns sehr, über die grosse Resonanz, die das diesjährige Forum zu Gast in Mendrisio in der italienischsprachigen Schweiz ausgelöst hat.
Am diesjährigen Forum des gemeinnützigen Wohnungsbaus durften wir nicht nur zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüssen, sondern auch einige Medienvertreterinnen und -vertreter. Hier finden Sie eine Auswahl an Radio- und TV-Beiträgen, die ohne Bezahlschranke angehört bzw. angeschaut werden können.