Bundesrat verlängert bestehende Massnahmen

21. Januar 2022

Am 19. Januar 2022 hat der Bundesrat die verschärften Coronamassnahmen von Montag, 20. Dezember 2021, verlängert. Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar 2022. Bis voraussichtlich Ende März ist in Innenräumen von Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie bei Veranstaltungen im Innern nach wie vor die 2G-Regelung zu beachten. Dort gilt auch weiterhin zusätzlich eine Maskenpflicht und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind weiterhin nur geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist.

Die Medienmitteilung des Bundesrates finden Sie hier.


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