Coronavirus: 2G-Regel und Homeoffice-Pflicht

21. Dezember 2021

Seit Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz bis voraussichtlich 24. Januar 2022 verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Zusätzlich gilt eine Maskenpflicht und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Es gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist.

Die Medienmitteilung des Bundesrates finden Sie hier.


‹ zurück