Schriftliche GV bis 31. Dezember 2021 möglich.

24. Juni 2020

Seit dem 22. Juni 2020 bildet Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus die Grundlage, damit die Genossenschafterinnen und Genossenschafter ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg ausüben können. Dieser Artikel ist bis zum 31. Dezember 2021 gültig.


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