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News

01.04.2022
Baurechtstagung: Jetzt anmelden

Das Programm für unsere Baurechtstagung vom 30. Juni ist nun online
Am besten rasch anmelden, die Platzzahl ist beschränkt!
Knacknuss Baurecht: Eine Fachveranstaltung für Gemeinden, Städte und gemeinnützige Bauträger

Der Bedarf nach preisgünstigen Wohnungen ist gross. Für gemeinnützige Bauträger sind Baurechtsverträge mit der öffentlichen Hand ein wichtiges Instrument, um an geeignete Areale zu gelangen und mehr gemeinnützigen Wohnraum zu schaffen. Gemeinden können mit der Abgabe von Land im Baurecht gezielt die Siedlungsentwicklung steuern und ihr Wohnangebot optimieren.

Doch wie sollen gemeinnützige Baurechtsverträge ausgestaltet sein, damit beide Seiten davon profitieren und langfristig preisgünstiger Wohnraum entsteht? Welche weiteren Vorteile ziehen Gemeinden daraus, wenn sie ihre Baulandreserven im Baurecht an gemeinnützige Bauträger abgeben? Mit welchen Argumenten können gemeinnützige Bauträger auf Gemeinden zugehen?

Dieser komplexen Thematik widmen wir uns an einer Fachtagung in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gemeindeverband, dem Schweizerischen Städteverband und dem Bundesamt für Wohnungswesen. Anhand von Praxisbeispielen aus kleineren und grösseren Gemeinden zeigen wir, wie Gemeinden eine langfristige Wohnstrategie entwickeln können und wie die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Genossenschaften aussehen kann. Das Bundesamt für Wohnungswesen stellt dazu erstmals seine neu erarbeiteten Empfehlungen für gemeinnützige Baurechtsverträge vor.

Die Tagung ist eine ideale Gelegenheit für gemeinnützige Bauträger, sich mit der komplexen Thematik vertraut zu machen, sich für mögliche Verhandlungen mit den Gemeinden zu rüsten und sich vor Ort mit Vertretern von Gemeinden und Städten auszutauschen.

Wann: Donnerstag, 30. Juni 2022, 13 bis ca. 17Uhr
Wo: Hotel National, Bern
Programm & Anmeldung: www.baurechtstagung.ch  
 

22.03.2022
Unterbringung von Geflüchteten: So können Genossenschaften helfen

Auf unserer Infoseite beantworten wir die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung 
von Geflüchteten aus der Ukraine. 
 
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) rufen die gemeinnützigen Bauträger dazu auf, nach Möglichkeit die Behörden zu unterstützen und nicht genutzte Wohnungen für die Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen.

Wir begrüssen es, wenn unsere Mitglieder sich hier engagieren und stehen Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite.  Auf einer Infoseite haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten und einige nützliche Hinweise zusammengetragen. Viele Fragen sind derzeit noch offen und wir sind dabei, diese mit den Behörden zu klären. Wir werden die Zusammenstellung laufend ergänzen und aktualisieren. Unser Rechtsdienst steht Ihnen zudem für individuelle Beratungen und Fragen zur Verfügung.
 

09.03.2022
Unterbringung von Schutzbedürftigen

Die Solidarität mit den Geflüchteten aus der Ukraine ist riesig, auch in den Genossenschaften. Was gilt es dabei zu beachten?
Wohnbaugenossenschaften Schweiz erreichen derzeit viele Anfragen, was bei der privaten Unterbringung oder beim Bereitstellen von leerstehenden Wohnungen zu beachten ist. Wir sind daran, die wichtigsten Fragen, die sich gemeinnützigen Bauträgern in diesem Zusammenhang stellen, zu prüfen. Zudem sind wir in Kontakt mit dem Staatssekretariat für Migration und dem Bundesamt für Wohnungswesen, um zu klären, welchen Beitrag wir hier als Branche leisten können.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und kommen schnellstmöglich mit weiteren Informationen auf Sie zu.

02.03.2022
Neuer Lehrgang Fachspezialist/-in Wohn- und Siedlungsbetreuung

Im Mai startet in Aarau der neue Lehrgang von Careum Weiterbildung in Zusammenarbeit mit Wohnbaugenossenschaften Schweiz.
Die Wohn- und Siedlungsbetreuung ist noch weitestgehend Pionierarbeit. Der Bedarf an Betreuungsleistungen, Hilfestellungen und Sozialbegleitungen steigt aber stetig an, was die Wohn- und Siedlungsbetreuung zu einem Arbeitsbereich mit Zukunftspotenzial macht – auch für Quereinsteigende.

Der neue Lehrgang «Fachspezialistin Fachspezialist/in Wohn- und Siedlungsbetreuung» wurde von Careum Weiterbildung in Zusammenarbeit mit Wohnbaugenossenschaften Schweiz entwickelt. Das erste Pflichtmodul «Professionelle Wohn- und Siedlungsbetreuung» startet am 19. Mai 2022 bei Careum Weiterbildung in Aarau. Es führt in den Bereich ein und schult wichtige Grundkompetenzen.

Das zweite Pflichtmodul «Prozesse gestalten im Wohn- und Siedlungsbereich» findet dann im Herbst im Rahmen der Weiterbildung für den gemeinnützigen Wohnungsbau statt.

Weitere Informationen zum Lehrgang und die Anmeldung zum ersten Pflichtmodul finden Sie hier.

25.02.2022
Neue Zahlen zum Marktanteil

Endlich gibt es wieder aussagekräftige Zahlen zum Marktanteil der Genossenschaftswohnungen. Sie zeigen leider, dass der Anteil der Genossenschaftswohnungen seit 20 Jahren nicht gestiegen ist - trotz hohem Bedarf.  Wir forden deshalb Massnahmen für mehr gemeinnützigen Wohnungsbau.
Mit der jüngst veröffentlichten Statistik zu den Eigentumsverhältnissen im Wohnungsmarkt stehen nun endlich wieder aussagekräftige Zahlen über den Marktanteil der Genossenschaftswohnungen in der Schweiz zur Verfügung. Bis ins Jahr 2000 lieferte die Volkszählung alle zehn Jahre Informationen über die Bevölkerung, Haushalte, Gebäude und Wohnungen. Zur Jahrtausendwende gehörten 7,9 Prozent aller Mietwohnungen Wohnbaugenossenschaften, genauso viele wie heute. Trotz steigender Mietkosten und einem hohen Bedarf an preisgünstigen Wohnungen ist der Anteil der Genossenschaftswohnungen am Mietwohnungsmarkt in über 20 Jahren nicht gestiegen. Beim Gesamtwohnungsbestand ist der Marktanteil sogar gesunken: Im Jahr 2000 gehörten 5,1 Prozent aller bewohnten Wohnungen in der Schweiz Genossenschaften, heute noch 4,5 Prozent.


Zur Medienmitteilung vom 25.2.2022

17.02.2022
Le Conseil fédéral lève presque toutes les mesures de lutte contre le coronavirus

Les coopératives d'habitation peuvent à nouveau organiser dès maintenant leurs manifestations en présentiel ainsi que leurs assemblées générales sans restrictions.
Lors de sa séance du 16 février 2022, le Conseil fédéral a levé la plupart des mesures prises à l'échelle nationale contre la pandémie du coronavirus. Seuls sont maintenus l'isolement des personnes testées positives et l'obligation de porter un masque dans les transports publics et les établissements de santé. Ces mesures sont encore valables jusqu'à fin mars 2022 pour protéger les personnes particulièrement vulnérables; ensuite, le retour à la situation normale aura lieu.

Ainsi, avec effet immédiat, les magasins, les restaurants, les entreprises culturelles, les établissements ouverts au public ainsi que les manifestations sont en principe à nouveau accessibles sans masque ni certificat. Mais les exploitants d'établissements peuvent prévoir individuellement une obligation de porter le masque. Des mesures plus strictes sont également possibles au niveau cantonal.

L'obligation de porter un masque sur le lieu de travail et la recommandation de télétravail sont aussi supprimées. Les employeurs restent toutefois tenus de protéger leurs travailleurs.

Vous trouverez les réponses aux questions les plus importantes en rapport avec le coronavirus et le quotidien des coopératives sur notre site Corona.

16.02.2022
Bundesrat hebt fast alle Corona-Massnahmen auf

Wohnbaugenossenschaften können per sofort ihre Veranstaltungen sowie Generalversammlungen wieder ohne Einschränkungen physisch durchführen.
An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Somit sind per sofort Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen grundsätzlich wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Die Betreiber von Einrichtungen können jedoch individuell eine Maskenpflicht vorsehen. Auch kantonal sind strengere Massnahmen möglich.

Aufgehoben sind zudem die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. Die Arbeitgebenden sind aber weiterhin verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden zu schützen.

Die Antworten zu den wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit Corona und dem Genossenschaftsalltag finden Sie auf unserer Coronainfoseite.

10.02.2022
Lust, ein Teil von Wohnbaugenossenschaften Schweiz zu sein?

Wir suchen:
Sachbearbeiter(in) Fonds und Rechnungswesen.
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Für unsere Fonds- und Finanzabteilung suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter Fonds und Rechnungswesen (60-80%).

02.02.2022
Coronavirus: Aufhebung der Homeoffice-Pflicht

Per Donnerstag, 3. Februar 2022, wird die Homeoffice-Pflicht aufgehoben. Derzeit laufen die Konsultationen mit den Kantonen zur umfassenden Aufhebung der Corona-Massnahmen.
Der Bundesrat sieht den Moment gekommen, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu lockern. Er hat entschieden, die Homeoffice-Pflicht aufzuheben. Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt deshalb noch immer.

Hier finden Sie die Medienmitteilung des Bundes.

02.02.2022
Coronavirus : suppression de l’obligation de télétravail

Dès jeudi 3 février 2022, l’obligation de travailler à domicile tombe. Le Conseil fédéral propose par ailleurs une levée des mesures restantes.
Le Conseil fédéral juge le moment venu d'assouplir à nouveau les mesures de lutte contre le coronavirus. Il a donc décidé de supprimer avec effet immédiat l'obligation de travailler à domicile. L'obligation de travailler à domicile redevient une recommandation. Les employeurs doivent continuer de protéger leur personnel d'une contamination au travail, le télétravail demeurant une mesure efficace à cet égard. Par ailleurs, porter un masque reste obligatoire sur le lieu de travail.

Vous trouverez le communiqué de presse du Conseil fédéral ici.
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